Der Martin: Urheberrecht von Texten

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Hallo,

Ich wurde einst geschädigt, weil ich die Quelle genannt habe.

Es ging um einen Karten-Ausschnitt zu einer Adresse. Diesen Karten-Ausschnitt gab es in leicht veränderten Farben anderswo auch.

also hast du von irgendwo einen Kartenausschnitt genommen, kopiert, umgefärbt und dann auf die Website deines Kunden gesetzt. Mit Angabe der Quelle. Richtig?

Mein Kunde wurde abgemahnt und sollte 400 € zahlen. Ich plädierte dafür, es auf eine Klage ankommen zu lassen, denn meiner Meinung nach kann das „Umfärben“ von Straßenzügen nicht urheberrechtlich geschützt werden.

Lass es mich so darstellen: Du hast das Werk eines anderen Urhebers kopiert und verändert, und in dieser veränderten Form wieder veröffentlicht. Nach meinem Rechtsverständnis ist das durchaus ein Verstoß gegen das Urheberrecht.

Ich kann ja auch nicht einen Artikel eines Online-Magazins nehmen, ein paar Sätze leicht umformulieren und dann wieder veröffentlichen. Auch nicht mit Quellenangabe, solange der Rechteinhaber das nicht ausdrücklich gestattet.

Kunde hat sich aber unter Stress setzen lassen, bezahlt und von mir (als Web-Designer) die Hälfte gefordert.

Und ich vermute, da seid ihr noch richtig glimpflich davongekommen.

Live long and pros healthy,
 Martin

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Früher war ich klein und dumm. Inzwischen hat sich so manches geändert. Ich bin größer geworden.