Der Martin: Telefonbuch Rückwärtssuche

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Hallo,

Du bringst jetzt aber nicht Urheberrecht und Sachenrecht durcheinander?

nein, das denke ich nicht. Aber übersiehst du vielleicht die Abgrenzung zwischen Urheberrecht und Nutzungsrecht?

Das Urheberrecht spielt hier nach meiner Auffassung überhaupt keine Geige. Die Informationen in der Datenbank sind vom Anbieter dazu bestimmt, von jedermann abgerufen zu werden (dass die Daten auf legalem Weg in die Datenbank gekommen sind, setzen wir mal voraus). Es geht also nur um eine anbieterseitige Einschränkung der theoretisch möglichen Nutzung.

Die Rechtsansprüche bei geklauten Datenbanken gehen aus §87ff des Urheberrechts hervor. Das wurde hier von @TS und von mir verlinkt.

Aber zieht das Argument auch, wenn die Daten ohnehin (wenn auch mengenmäßig beschränkt) offen zugänglich sind?

Live long and pros healthy,
 Martin

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Lasst uns ins Horn brechen und aufstoßen.