Camping_RIDER: 30.10.2021 Virtuelle MV

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Aloha ;)

wahrscheinlich hast du durch deine mehrjährige Vorstandstätigkeit (nicht nur bei SELFHTML) mir gegenüber einen Erfahrungsvorsprung.

Ja, das mag sein - das ähnelt aber einem Autoritätsargument und das wollte ich gar nicht ziehen. Nur weil ich Erfahrung habe, hält mich das nicht davon ab, Dinge falsch zu erinnern oder in einen falschen Zusammenhang zu bringen. Es ist also schon völlig in Ordnung, da nochmal nachzuhaken oder von mir Beweise zu fordern 😉

Aber wenn ich unsere Satzung lese, finde ich in §7 kein Wort dazu, dass nur anwesende Mitglieder stimmberechtigt sind. Daher meine Schlussfolgerung "nicht ausgeschlossen".

Die Schlussfolgerung ist ja auch nicht falsch - unsere Satzung schließt das nicht aus. Trotzdem genügt das nicht für ein Briefwahlprozedere statt einer Versammlung, denn nur die Versammlung ist beschlussberechtigt.

Wenn also eine MV im herkömmlichen Sinn stattfindet (als Präsenzveranstaltung und optional gemäß §10 mit online zugeschalteten Mitgliedern), dann sehe ich keine Formulierung, die ausschließt, dass bei dieser MV die schriftlich abgegebenen Stimmen weiterer nicht anwesender Mitglieder gültig sein können.

Ja, das ist grundsätzlich denkbar - dann hatte ich dich falsch verstanden; Rolfs Vorschlag las sich nach "es findet keine Versammlung statt, alle geben ihre Stimme schriftlich ab" (was nicht geht - außer in einem Ausnahmefall, siehe Ausführung weiter unten).

Dass man bei Nicht-Anwesenheit an einer stattfindenden Versammlung schriftlich Stimmen abgeben kann sieht auch §33 BGB so - wo für die Änderung eines Vereinszwecks ein einstimmiges Votum aller Mitglieder vorgesehen ist, nötigenfalls auch durch schriftliche Stimmabgabe.

Das ist aber trotzdem unpraktikabel - denn selten bis nie steht die exakte Beschlussformulierung schon vor der MV fest, es ist nur das Thema oder der zu regelnde Gegenstand bereits bekannt. Daher kann man bei einer normalen MV de facto gar nicht vorher schriftlich zustimmen.

Auch jetzt bei der Satzungsänderung ist das ähnlich. Es steht zwar ein Beschlussvorschlag fest, aber die Detailformulierung ist verhandelbar - und das schließt vorher schriftlich abgegebene Stimmen fast aus. Man könnte höchstens sagen: "Ich bin für den Beschlussvorschlag" oder "Ich bin gegen den Beschlussvorschlag", aber in beiden Fällen ist die Stimme damit ja wieder nicht abgegeben, wenn noch was geändert wird.

Übrigens, eine Notiz am Rande (war mir vorher so auch nicht klar): §32 BGB formuliert, dass ein MV-Beschluss auch ohne Versammlung nur schriftlich zustande kommen kann. Dann ist allerdings Einstimmigkeit erforderlich und die Teilnahme aller Mitglieder (!) am schriftlichen Verfahren. De facto ist das also auch nur in Ausnahmefällen bis gar nicht praktikabel.

Das ist ja der Grund, warum Vereine und Körperschaften, die eine realistische Möglichkeit zum schrift-/textförmlichen Verfahren anbieten wollen, das extra in ihrer Satzung bzw. Ordnung definieren und dafür Regeln festlegen - weil das laut BGB vorgesehene Minimum de facto nicht ausreicht, um Beschlüsse in sinnvoller Art und Weise mit schriftlicher Stimmabgabe zu fassen.

Eine weitere Randnotiz: Bei anderen Körperschaften ist oft auch die Beschlussfähigkeit dann ein Problem. Während die Stimmabgabe tatsächlich oft nicht an Anwesenheit gekoppelt ist, ist es die Beschlussfähigkeit der Versammlung in der Regel schon. Das ist bei uns kein Problem, da unsere Beschlussfähigkeit nur an eine ordnungsgemäße Einladung gekoppelt ist.

Ob wir das wirklich wollen, und wie groß der Aufwand wäre, ist eine ganz andere Frage. Vermutlich wollen wir das eher nicht.

Sehe zumindest ich so, ja.

Aber es wäre IMHO in den Grenzen unserer Satzung möglich.

So, wie du das offenbar gemeint hattest, ja.

Grüße,

RIDER

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Camping_RIDER a.k.a. Riders Flame a.k.a. Janosch Albers-Zoller
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