Camping_RIDER: 30.10.2021 Virtuelle MV

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Aloha ;)

Eine Bevollmächtigung ist aber durchaus denkbar - keine Ahnung ob eine Satzung das zulassen muss oder ob das auch über die große citizen.laws.ini funktioniert. Ich könnte ja jemandem ein Papier geben, auf dem ich meine Leitlinien formuliere und eine Abstimmungsbevollmächtigung innerhalb dieser Leitlinien erteile. Es ist wäre sicherlich umständlich, und es birgt das Risiko, dass der Bevollmächtigte meine Leitlinien falsch deutet; keine Ahnung, wie weit Abstimmungen dann anfechtbar wären.

Nein, hier irrt ihr beide - zumindest, wenn ich §38 BGB richtig verstehe. Denn dort wird die Übertragbarkeit der Mitgliedschaft meiner Lesart nach deutlich schärfer geregelt, als das bei üblichen Rechtsgeschäften der Fall ist:

Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar und nicht vererblich. Die Ausübung der Mitgliedschaftsrechte kann nicht einem anderen überlassen werden.

Ich verstehe das so, dass ich ein Mitgliedschaftsrecht (wie die Stimme in der Mitgliederversammlung) niemandem übertragen kann, auch nicht durch Vollmacht, außer die Satzung sieht explizit eine Übertragung der Stimmrechte nach eigenen Voraussetzungen vor.

Ich kann mich irren - da müsste man jetzt wohl im Zweifel einen Anwalt fragen, ob a) diese "Ausübung der Mitgliedschaftsrechte" nur andere Rechte meint oder auch die Stimmberechtigung in der MV betrifft und ob b) das Instrument Vollmacht von dieser Regelung auszunehmen ist. Möglich, dass es da Dinge gibt, die ich nicht kenne oder weiß.

Grüße,

RIDER

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Camping_RIDER a.k.a. Riders Flame a.k.a. Janosch Albers-Zoller
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