TS: DSGVO?

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Hello,

Manchmal noch mit dem Hinweis, dass wegen noch nicht eingegangener Zahlung bis dahin noch kein Kaufvertrag zustandegekommen ist.

Du sollst also zahlen, obwohl sich die Pflicht zu zahlen erst aus dem zustandegekommenen Kaufvertrag ergibt.

Das ist ein durchaus beachtenswerter Aspekt. Normalerwise gilt Zug um Zug.

Da wir aber (relative) Vertragsfreiheit haben, kann man die geforderte Reihenfolge der Leistungen ziemlich frei bestimmen. Habe ich auch gerade erlebt. Mein Kumpel musste in Vorleistung treten. Da hoffe ich, dass alles gut geht und die versprochene Ware nächste Woche kommt.

Wann aber der Kaufvertrag verbindlich wird, kann ich nicht wirklich nachvollziehen. In unserem Fall: Anfrage, Angebot vom Verkäufer, Annahme durch Willenserklärung und Anzahlung, Annahme der Zahlung und Bestätigung vom Verkäufer, Restzahlung. Jetzt fehlt noch die Lieferung.

Spannende Frage: auf wessen Risiko erfolgt die?

Da es sich nicht um einen reinen Versandhandel handelt, vermutlich auf Risiko des Käufers?

Seltsames Geschäfts-Verhalten.

Üblich, wenn es keine zwischengeschaltetd Clearinginstanz gibt. Das hat doch den Tesla-Fritzen groß gemacht.

Glück Auf
Tom vom Berg

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