Zur Dimension des Problems...
bearbeitet von Raketenwilli> Der hatte da aber schon lange seine Zulassung verloren. [^1]
Nein. Das Verfahren lief noch. Den Stellungsbefehl hatte er deutlich schneller.
Er hatte sogar - eindeutig rechtswidrig nach einer rechtskräftigen Verurteilung zu mehr als einem Jahr Haft - noch die Bleibeschleunigungsvorrichtung. Der Münchner Waffen-KVR hatte die Einziehung der Waffe ausgesetzt, weil Gravenreuth Widerspruch erhoben hatte. Der Waffen-KVR war allen Ernstes der Meinung, dass dieses die öffentliche Ordnung nicht gefährde. Ich hatte den angeschrieben als Gravereuth - nach Verwerfung seiner Revision, also Rechtskraft der Verurteilung zu 14 Monaten - im Gulli ankündigte, er werde nicht in den Knast gehen und dass er mit der Walter sehr zufrieden sei - so geht „Selbstmordankündigung“ und des bestand die Gefahr eines Mitnahmeselbstmordes (a.k.a. „Amok-Lauf“).
Dumm handelnde finden sich auch öffentlichen Ämtern… kein Wunder dass in Bayern sogar psychiatrisch auffällige Personen mit Knarren rumlaufen.
Nein. Das Verfahren lief noch. Den Stellungsbefehl hatte er deutlich schneller.
Er hatte sogar - eindeutig rechtswidrig nach einer rechtskräftigen Verurteilung zu mehr als einem Jahr Haft - noch die Bleibeschleunigungsvorrichtung. Der Münchner Waffen-KVR hatte die Einziehung der Waffe ausgesetzt, weil Gravenreuth Widerspruch erhoben hatte. Der Waffen-KVR war allen Ernstes der Meinung, dass dieses die öffentliche Ordnung nicht gefährde. Ich hatte den angeschrieben als Gravereuth - nach Verwerfung seiner Revision, also Rechtskraft der Verurteilung zu 14 Monaten - im Gulli ankündigte, er werde nicht in den Knast gehen und dass er mit der Walter sehr zufrieden sei - so geht „Selbstmordankündigung“ und des bestand die Gefahr eines Mitnahmeselbstmordes (a.k.a. „Amok-Lauf“).
Dumm handelnde finden sich auch öffentlichen Ämtern… kein Wunder dass in Bayern sogar psychiatrisch auffällige Personen mit Knarren rumlaufen.
Zur Dimension des Problems...
bearbeitet von Raketenwilli> Der hatte da aber schon lange seine Zulassung verloren. [^1]
Nein. Das Verfahren lief noch. Den Stellungsbefehl hatte er deutlich schneller.
Er hatte sogar - eindeutig rechtswidrig nach einer rechtskräftigen Verurteilung zu mehr als einem Jahr Haft - noch die Bleibeschleunigungsvorrichtung. Der Münchner Waffen-KVR hatte die Einziehung der Waffe ausgesetzt, weil Gravenreuth Widerspruch erhoben hatte. Der Waffen-KVR war allen Ernstes der Meinung, dass dieses die öffentliche Ordnung nicht gefährde. Ich hatte den angeschrieben als Gravereuth - nach Verwerfung seiner Revision, also Rechtskraft der Verurteilung zu 14 Monaten - im Gulli ankündigte, er werde nicht in den Knast gehen und dass er mit der Walter sehr zufrieden sei.
Dumm handelnde finden sich auch öffentlichen Ämtern… kein Wunder dass in Bayern sogar psychiatrisch auffällige Personen mit Knarren rumlaufen.
Nein. Das Verfahren lief noch. Den Stellungsbefehl hatte er deutlich schneller.
Er hatte sogar - eindeutig rechtswidrig nach einer rechtskräftigen Verurteilung zu mehr als einem Jahr Haft - noch die Bleibeschleunigungsvorrichtung. Der Münchner Waffen-KVR hatte die Einziehung der Waffe ausgesetzt, weil Gravenreuth Widerspruch erhoben hatte. Der Waffen-KVR war allen Ernstes der Meinung, dass dieses die öffentliche Ordnung nicht gefährde. Ich hatte den angeschrieben als Gravereuth - nach Verwerfung seiner Revision, also Rechtskraft der Verurteilung zu 14 Monaten - im Gulli ankündigte, er werde nicht in den Knast gehen und dass er mit der Walter sehr zufrieden sei.
Dumm handelnde finden sich auch öffentlichen Ämtern… kein Wunder dass in Bayern sogar psychiatrisch auffällige Personen mit Knarren rumlaufen.
Zur Dimension des Problems...
bearbeitet von Raketenwilli> Der hatte da aber schon lange seine Zulassung verloren. [^1]
Nein. Das Verfahren lief noch. Den Stellungsbefehl hatte er deutlich schneller.
Er hatte sogar - eindeutig rechtswidrig nach einer rechtskräftigen Verurteilung zu mehr als einem Jahr Haft - noch die Bleibeschleunigungsvorrichtung. Der Münchner Waffen-KVR hatte die Einziehung der Waffe ausgesetzt, weil Gravenreuth Widerspruch erhoben hatte. Der war allen Ernstes der Meinung, dass dieses die öffentliche Ordnung nicht gefährde. Ich hatte den angeschrieben als Gravereuth - nach Verwerfung seiner Revision, also Rechtskraft der Verurteilung zu 14 Monaten - im Gulli ankündigte, er werde nicht in den Knast gehen und dass er mit der Walter sehr zufrieden sei.