Jörg: Katze-beißt-sich-in...Konzept sucht Idee ;)

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Hallo Rolf,

das klingt nach einem Problem, das rein fachlich ist und mit Technik nichts zu tun hat.

Vorerstmal ja, das stimmt.

Wenn dieser erste Vorgang mit der falschen MwSt-Einstellung angelegt wird - ist das dann ein Benutzerfehler?

Zumeist ja.
Ich könnte mir Ausnahmen hiervon vorstellen, aber es ist eher ein fehler.

ein Angebot oder eine Auftragsbestätigung sind Dokumente, die ich nicht einfach von Nachfolgedokumenten ändern lassen kann

Wenn sich die zu Grunde liegenden Sachverhalte ändern, sehe ich nicht ein, warum eine solche Änderung nicht möglich sein soll. Ist das deine persönliche Auffassung? Oder ist das ein Rechtsgutachten? Wenn ich dem Kunden ein Auto zum Nettopreis anbiete und sich nachträglich herausstellt, dass er es nicht für die Firma, sondern privat kaufen will, bleibt doch gar nichts anderes übrig, als das Netto-Angebot für ungültig zu erklären. Rückrechnungen kenne ich von meinem Gehaltszettel zur Genüge, die muss es doch auch anderswo im Geschäftsleben geben.

Hast Du im Prinzip nicht Unrecht. Ich bin nicht ganz sicher, was Handels- und Steuerrecht dazu sagen, wenn unter einer Angebots- oder Auftragsbestätigungsnummer inhaltlich mehrere Dokumente existieren. Bei Rechnungen z.b. definitiv nicht erlaubt, deshalb gibt es Gutschriften oder Stornos.

Bei Angeboten zumindest schlecht bis verwirrend, deshalb empfehle ich grundsätzlich, von jedem Angebot, das schon beim Kunden war und erst danach nachgebessert werden muss, vorher ein Duplikat zu erstellen, das dann auch eine neue Angebotsnummer generiert.

Auftragsbestätigungen sind verpflichtend, Angebote können es sein.
Und da bin ich nicht ganz sicher, wie es gehandhabt werden muss, wenn sich 2 Rechtsvorschriften in die Quere kommen. Denn Du hast völlig recht-wenn sie die Voraussetzungen ändern und der Kunde umsatzsteuerpflichtig ist (oder umgekehrt), dann darf ich gar nichts anderes machen als vom Gesetz vorgeschrieben. Insofern müsste ich dann ggf. sogar die Vorgängerdokumente ändern (?).

Rechtlich gültige Aussagen kannst Du hier im Forum nicht erwarten. Das ist im Zweifelsfall ein Fall für die Juristen deines Unternehmens oder für euren Steuerberater.

Jaja, habe die Frage jetzt an mehrere Steuerberater weitergeleitet.
Finde ich durchaus interessant.

Rein von meinem Konzept her mache ichs jetzt ganz anders:

Der User darf beim ersten Vorhang des Workflows entscheiden, ob ust-pflichtig oder nicht und anschließend nicht mehr.
Damit ist das Thema vom Tisch und es gibt keine falschen Dokumente.
Nachteil ist natürlich, dass es nicht mehr wirklich userfreundlich ist, einen falsch angelegten Vorgang mit einigen Nachfolgevorgängen zu korrigieren. Andererseits kommt sowas auch nicht wirklich oft vor.

Jörg