Jörg: Katze-beißt-sich-in...Konzept sucht Idee ;)

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Hallo Linuchs,

Verständnis-Frage: Die liefernde Firma ist doch umsatzsteuerpflichtig oder nicht (z.B. Vereine). Wieso kann sie von Fall zu Fall entscheiden, ob USt berechnet wird?

Naja, es gibt z.b. Bundesbehörden (meine ich), die ust-befreit sind. Außerdem kannst Du ins EU-Ausland ust-frei liefern, wenn Du deren gültige Ust-Id.-Nr. angibst. Sicher gibts noch mehr Ausnahmen, aber mit diesen beiden habe ich zu tun.

Was ist bei dir anders?

siehe oben.

Angebot - Auftragsbestätigung - Lieferschein - Rechnung das sind wohl die vier Möglichkeiten, die ein Dokument durchlaufen kann.

Im Prinzip ja, bei mir kommen noch einige wenige hinzu.

Belasse es doch bei einem Dokument, siehe vier Nummernkreise vor und vier Felder im Dokument-Kopf.

So könnte man das machen, würde aber in m einem Fall auch Nachteile mit sich bringen. Die jetzt zu erläutern, würde den Rahmen sprengen. Die Frage nach dem Grundkonzept stellt sich aber auch gar nicht. Die Frage war eher, ob und wie man z.b. damit umgeht, dass ein neuer Kunde ein Angebot einholt, dann einen Auftrag vergibt, eine Lieferung erhält und kuru vor der Rechnung kommt er mit seiner Ust.-Id um die Ecke und fragt, ob er die Rechnung dann doch lieber steuerfrei bekommen kann.

Ist aber im Grunde tatsächlich eher eine (steuer)rechtliche Frage.
Und da habe ich inzwischen die Info erhalten, dass der Workflow bedenkenlos auch mal mit und mal ohne Ust. berechnet und/oder angeboten werden dürfe und letztlich nur die Rechnung relevant sein soll.

Würde heißen, dass ich meinen Usern als Voreinstellung dann eben die letzte gewählte Option vorgebe, sie diese aber überschreiben dürfen. Wozu soll ich den Usern denn dann aufbürden, rekursiv Vorgänge zu korrigieren, wenn das rechtlich nicht erforderlich ist und nur das letzte Dokument des Workflows entscheindend ist?
Dass es für die User natürlich sinnvoller ist, von vorneherein die richtige Entscheidung bzgl. Ust-pflicht zu treffen, ist ja davon ohnehin unberührt.