Katze-beißt-sich-in...Konzept sucht Idee ;)
bearbeitet von Raketenwilli> Rechtlich **gültige** Aussagen
gibt es nur nach „Durchprozessieren“. Egal, was im Gesetz steht.
Bestenfalls haftet ein Jurist oder Steuerberater nur für die Folgen seiner seiner fahrlässig oder vorsätzlich falschen Aussagen. Diese Haftung muss man aber regelmäßig auch einklagen. Dann gilt Satz 1 i.V.m. Satz 2.