Raketenwilli: Katze-beißt-sich-in...Konzept sucht Idee ;)

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Rechtlich gültige Aussagen

gibt es nur nach „Durchprozessieren“. Egal, was im Gesetz steht.

Bestenfalls haftet ein Jurist oder Steuerberater nur für die Folgen seiner seiner fahrlässig oder vorsätzlich falschen Aussagen. Diese Haftung muss man aber regelmäßig auch einklagen. Dann gilt Satz 1 i.V.m. Satz 2.

Denn es ist nach meiner eigenen, viel zu häufig gemachten Erfahrung (und eben so häufigen, dann erfolgreichen Rechtsbeschwerden) völlig unklar, ob Richter*Innen das Gesetz nicht kennen, die Tatsachen (nicht) wahrnehmen können - oder sich „nur“ nicht an das Gesetz halten und gegen Tatsachenwahrnehmung imprägniert sind...