Hallo
• localStorage scheint wohl doch nicht gas Gelbe vom Ei zu sein, wenn ich mir dir diversen DSGVO-Bestimmungen so ansehe.
In Hinsicht auf die DSGVO unterscheiden sich Cookies und LocalStorage nicht. Du willst Daten auf dem Rechner speichern, die der Wiedererkennbarkeit des Benutzers dienen. Also brauchst du, abseits von für den Betrieb eines Dienstes notwendigen Daten, die Zustimmung des Benutzers. Das gilt in beiden Fällen.
• Das Problem scheint am Setzen des Cookies zu liegen. Und wenn das nicht gespeichert ist, kann es auch nicht von der nächsten aufgerufenen Seite angewendet werden.
Analog bei Daten im LocalStorage: es muss etwas gespeichert werden, damit es beim nächsten Seitenaufruf gelesen und ausgewertet werden kann.
Der (schon erwähnte) Vorteil von LocalStorage gegenüber Cookies ist, dass die Daten nicht bei jedem Seitenaufruf wieder und wieder mit zum Server geschickt werden. Der Nachteil, der sich daraus ergibt, ist, dass die Daten auf dem Server nicht zur Verfügung stehen und damit nicht von einem Skript auf dem Server für irgendwas benutzt werden können.
Wenn du eine serverseitige Lösung erstellen würdest und die Auswahl eine Browsersitzung überleben sollen würde, bräuchtest du Cookies. Für eine rein clientseitige Lösung ist LocalStorage zu bevorzugen. Sind die Daten im LocalStorage und nicht im ebenfalls verfügbaren SessionStorage gespeichert, überlebt die gespeicherte Information auch eine Browsersitzung.
Tschö, Auge
„Habe ich mir das nur eingebildet, oder kann der kleine Hund wirklich sprechen?“ fragte Schnapper. „Er behauptet, nicht dazu imstande zu sein“ erwiderte Victor. Schnapper zögerte (…) „Nun …“ sagte er schließlich, „ich schätze, er muss es am besten wissen.“ Terry Prattchett, Voll im Bilde