Alexander Kleinjung: LINKS LEGALIZE !!!

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Servus & guten Abend,

Bei diesem "Freedoms for Links" geht es wohl vor allem um den
WWW-Bereich des Internets (oder auch E-Mail, FTP, Gopher,
Newsgoups, Usenet, Telnet, IRC, ... ???)

richttig, denn was für Links ich in einer Mail oder im Chat, IRC pp.
'setze' oder verschicke, ist sowieso erst mal kaum zu kontrollieren,
wobei es IMHO auch Ärger geben wird, wenn ich einen Link zB per
Mail verschicke, sich auf der "empfohlenen" Seite ungesetzliche In-
halte befinden und ich noch im Kontext sage, hey Leute, guckt mal!

Gut. Also. Dann gibt es doch noch eine GENIALE Erfindung, die
sich HYPERLINKS nennt. Wow. Damit kann man Links erstellen auf
einen anderen Bereich des Internets (WWW, FTP, Usenet). Und zwar
kann man auf eine URL oder E-Mailadresse verweisen. Wenn man zum
Beispiel sehr viel Material zu einem Thema gesammelt hat. Zum
Beispiel über TCP/IP. Sinn des Internets ist doch u.a. der
Datenaustausch. Warum soll man denn nicht auf eine Website linken
können, die sich schon intensiv befasst hat mit dme Thema? Wieso
sollte es verboten werden (-->FReibie(H)R von Grafen Dracula)
andere Sites zu linken?

Kannst Du doch. Und ehrlich: Ich finde diese Distanziererei von
Inhalten fremder Seiten nicht tragisch, sondern erst mal sehr
sinnvoll, denn jeder wird sich ja spätestens dann von den Inhalten
distanzieren, wenn sich herausstellt, dass statt der ehemals verlinkt-
ten Urlaubsbilder auf einmal Kinderpornos auf dieser Site sind.

Allerdings: Diese Distanzierungsklausel wird oft genug ad absurdum
geführt - und viele wägen sich in trügerischer Sicherheit.

Bsp. Hab letzten eine Seite gesehen, wo über dieser Distanzierungs-
erklärung in <h1> angepriesen war: MP3, Win2000 & div. andere Software
zum Download. Einfach ne Mail an den Betreiber, der dann alles im
Netz suchen wird, was User haben will.

Zwar bietet er auf seinem Provideracount diese Inhalte nicht selbst
an (alle Ziel-URL's gehen von seinem Account weg), aber er macht sich
doch die Mühe, regelmässig diese Linkliste zu updaten und darauf zu
reagieren, wenn zB mal wieder ein MP3-Link aufgeflogen ist.

Das war a) nicht Sinn und Zweck der Distanzierungserklärung, wie sie
zB exemplarisch das LG Hamburg gefordert hatte; und ich glaube kaum,
dass ihm ein Staatsanwalt und Strafrichter abnehmen wird, dass er
sich ja von illegalen Inhalten distanzieren wollte ;-)

Auf dieser Seite können sich doch die Inhalte schnell ändern. Und
ausserdem, wenn die ZIEL-URL illegal ist, dann soll man die ZIEL-
URL bekämpfen, NICHT den LINK auf die URL. Herrgott nochmal...
Die Welt braucht endlich ein einheitliches Gesetz. Wenn die Ziel-
URL illegal ist, sollte man die URL aus dem Netz herausnehmen.

In diesem Fall hat FvG recht: a) einheitliche Gesetze werden immer
daran scheitern, weil man sich nicht auf einen Kompromiss wird eini-
gen können (ich denk nur mal an die Steuerpolitik in der EU), b) sind
Gesetze auch kein Allheilmittel (freiwillige Selbstkontrolle ist eh
besser) und c) gibt es eben nicht die selbe strafrechtliche Bewertung
von Inhalten.

Jedoch: Wer wissentlich einen Link auf einen - nach deutschem Recht -
illegalen oder strafbaren Inhalt setzt, soll dafür auch den Kopf
hinhalten müsse (vgl. Nazipropaganda).

Nach der Rspr. soll es ja für eine Haftbarkeit darauf ankommen, dass
man a) diesen Link setzt und b) im Kontext zu erkennen gibt, dass
man das, was sich hinter dem Link findet, okay findet.

Bsp.
-  Link auf ne Naziseite in USA mit dem Spruch "Jeder aufrechte
   Deutsche kann hier die Beweise für den Verrat am Vaterland sehen"
   = Haftung (und hoffentlich auch kräftig eins auf den Deckel)

-  Link auf die selbe Seite, jedoch mit dem Hinweis
   "Hier spielt er den Bidermann und ehrbaren Familienvater, singt
   im Kirchenchor und sitzt im Pfarrgemeinderat; aber seine wahren
   Gedanken hat er hier vor aller Welt dargelegt"
   = keine Haftung, weil Link als Corpus delicti mit im Kontext
     deutlicher distanzierung

Etwas ganz anderes sind natürlich die wilden Abmahnverfahren, dann
da geht es IMHO nicht um Markenschutz, besonders dann, wenn man sich
betrachtet, _was_ hier als Wortmarke geschützt wurde.

Hier werden wir sicher bald Rechtssicherheit brauchen; die nur dahin
gehen kann, dass einmal klar und deutlich festgestellt werden muss,
dass man Begriffe, die im Internet usus sind, eben nicht als
Wortmarken schützen lassen kann.

Wobei man diesen Abzockern auch nur das Handwerk legen kann, wenn
man das Übel an der Wurzel packt (also bestimmte Begriffe eben nicht
ams Marke schützen kann), statt Links zu derartigen "Marken" von einer
wie auch immer gearteten Haftung freizustellen.

Schönen Abend und unverlinkte Grüsse
   Alex

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