Poul: mp3 playlisten auf Privaten Homepages

Hallo,

Ich möchte auf meiner Hompage eine Playlist Onlinestellen inkl. Abspielbare mp3s.
Klar weiss ich - das ist nicht erlaubt!
In einem anderen Forum bekam jmd. post von der ifpi (international federation of phonographic industries) die ihm
musikpiraterie vorwief...
er sollte einen gegenstandswert von 20.000 euro zahlen!
da ging es um einen kompletten Vinyl-Mix.

Ich habe aber schon öfter gesehen das mp3s bis zu 30 sek spieldauer haben dürfen und das rechtsmäßig OK wäre.
Was ist da dran?

Poul

  1. Tachchen!

    Ich habe aber schon öfter gesehen das mp3s bis zu 30 sek spieldauer haben dürfen und das rechtsmäßig OK wäre.
    Was ist da dran?

    Unwahrscheinlich bis unsinnig, denn dann könnten die Musikverwerter
    z.B. an Klingeltönen keine müde Mark (gibt's müde Euro?) verdienen.

    Gruß

    Die schwarze Piste

    --
    ie:{ fl:( br:^ va:) ls:# fo:) rl:( n4:& ss:{ de:] js:| ch:? mo:) zu:$
    http://www.smartbytes.de
    1. Ich habe aber schon öfter gesehen das mp3s bis zu 30 sek spieldauer haben dürfen und das rechtsmäßig OK wäre.

      Unwahrscheinlich bis unsinnig, denn dann könnten die Musikverwerter z.B. an Klingeltönen keine müde Mark (gibt's müde Euro?) verdienen.

      Aber ja DOCH! Schonmal an Musik-Onlineshops gedacht?

  2. Hallo,

    Ich habe aber schon öfter gesehen das mp3s bis zu 30 sek spieldauer haben dürfen und das rechtsmäßig OK wäre.
    Was ist da dran?

    Keine Ahnung, aber da hätte ich mal eine Gegenfrage:
    Was für ein Zweck verfolgen die Tausende von Homepage-Betreibern, die einfach nur ihre Playlists veröffentlichen? Ohne Links auf die tatsächlichen Musikdateien?

    Zu Zeiten, als die Suche nach mp3's im Internet meistens noch von Erfolg gekrönt war, bin ich oft auf solche Seiten gestoßen. Oben drüber steht "Winamp generated playlist", dann einige Dutzend (oder auch ein paar hundert) Musiktitel, und sonst nix.
    Was soll das?

    Martin

    1. Zeiten, als die Suche nach mp3's im Internet meistens noch von Erfolg gekrönt war, bin ich oft auf solche Seiten gestoßen. Oben drüber steht "Winamp generated playlist", dann einige Dutzend (oder auch ein paar hundert) Musiktitel, und sonst nix.

      Was soll das?

      Hi,

      Das ist mir auch schon öfter aufgefallen - da freut man sich... und dann fehlt das eigentliche....

      regt mich auch sehr auf! und deswegen möchte ich kleine mp3s einbinden - damit man wenigstens reinhören kann! und wirklich anfangen kann doch keiner was damit (thema:plattenfirma)....
      naja

  3. Moin!

    Ich möchte auf meiner Hompage eine Playlist Onlinestellen inkl. Abspielbare mp3s.
    Klar weiss ich - das ist nicht erlaubt!

    Das ist nur dann nicht erlaubt, wenn du an der Musik keine Rechte hast. Eigenkompositionen oder lizensierte Musik (für die du wahrscheinlich mehr bezahlen müßtest, als dir lieb ist, ist ja immerhin eine weltweite Veröffentlichung) online zu stellen ist ganz und gar nicht verboten. Von sonstigen Soundklangaufzeichnungen mal ganz zu schweigen. Eine Minute lang "The Sound of Silence (enhanced with static from your soundcard)" ist sicherlich erlaubt.

    In einem anderen Forum bekam jmd. post von der ifpi (international federation of phonographic industries) die ihm
    musikpiraterie vorwief...

    Wenn er Musikstücke bekannter Künstler online gestellt hat, dann ist der Vorwurf berechtigt.

    er sollte einen gegenstandswert von 20.000 euro zahlen!
    da ging es um einen kompletten Vinyl-Mix.

    Woher die Musik kommt, ist uninteressant.

    Ich habe aber schon öfter gesehen das mp3s bis zu 30 sek spieldauer haben dürfen und das rechtsmäßig OK wäre.

    Falsch. Du darfst nicht mal einen Sekundenausschnitt online stellen ohne Erlaubnis.

    Mit Erlaubnis darfst du aber natürlich alles - sofern du den Richtigen gefragt hast. Und bei kurzen Ausschnitten muß das auch nicht unbedingt etwas kosten.

    - Sven Rautenberg

    1. Falsch. Du darfst nicht mal einen Sekundenausschnitt online stellen ohne Erlaubnis.

      Mit Erlaubnis darfst du aber natürlich alles - sofern du den Richtigen gefragt hast. Und bei kurzen Ausschnitten muß das auch nicht unbedingt etwas kosten.

      HI,

      Also muss ich in jedem fall die Plattenfirma der jeweiligen Künstler fragen ob ich einen Ausschnitt Online stellen darf?
      ... oh mann ... ich hab die tracks noch nicht mal rechtsmäßig gekauft =/ ...

      Wenn ich jetzt die PF nicht frage und sie würden meine Homapge sehen und mich anschreiben - was könnten sie mir vorwerfen? Wenn das alles nur 30 Sek. Ausschnitte sind!

      Poul

      1. Moin!

        Wenn ich jetzt die PF nicht frage und sie würden meine Homapge sehen und mich anschreiben - was könnten sie mir vorwerfen? Wenn das alles nur 30 Sek. Ausschnitte sind!

        Willst du wissen, wie teuer dich das kommt? Rechne einfach mal ab 2000 Euro aufwärts, sofern nur ein Rechtsanwalt eine Abmahnung schickt, die Sache aber noch nicht vor Gericht geht. Wenn Klage eingereicht wird, wirds sehr wahrscheinlich noch teurer.

        Mit anderen Worten: Verzichte auf dieses Abenteuer. Sich irgendwoher Musik zu besorgen ist die eine Sache, sich damit aber wissentlich einem erheblichen Risiko im Web auszusetzen, ist dann DEFINITIV HINRVERBRANNT.

        - Sven Rautenberg

        1. aber es ist doch Promotion für den Künstler verdammt!
          was soll der ganze heck meck?

          30 sek!!!
          jmd. lädt sich die datei runter brennt sie auf cd und verkäuft den schnipsel? bestimmt nicht!

          Also ich weiss ja nicht!

          wie würde eine genehmigung der PF denn aussehen?
          wie gehe ich denn überhaupt vor?
          was ist wenn die PF im ausland sitzt?

          1. jmd. lädt sich die datei runter brennt sie auf cd und verkäuft den schnipsel? bestimmt nicht!

            verkauft, sorry!

          2. Moin!

            aber es ist doch Promotion für den Künstler verdammt!

            Wenn du im Auftrag des Künstlers Promotion machst, dann frag den Künstler nach seiner Erlaubnis. Die wird er dir im Zweifelsfall auch besorgen können, wenn eigentlich die Plattenfirma zuständig wäre.

            Wenn nicht - dann IST ES KEINE PROMOTION, sondern das illegale Zurverfügungstellen und Vervielfältigen von urheberrechtlich geschützten Werken.

            was soll der ganze heck meck?

            DU machst hier den Heckmeck. Du willst nicht akzeptieren, dass du deine mutmaßlich illegal besorgten Musikstücke nicht auch noch online ausschnittsweise zur Verfügung stellen darfst.

            Hängt denn von der Veröffentlichung dein Leben ab?

            Da gibts außerdem gar nichts zu diskutieren, sondern nur zwei Alternativen:
            1. Lass es, dann passiert dir nichts.
            2. Mach es und lebe mit dem Risiko, erwischt zu werden.

            Die rechtliche Situation ist dir ja einwandfrei erklärt worden - die Entscheidung, was du tust, liegt selbstverständlich komplett bei dir.

            30 sek!!!

            Uninteressant.

            jmd. lädt sich die datei runter brennt sie auf cd und verkäuft den schnipsel? bestimmt nicht!

            Es ist ja durchaus nicht unüblich, dass elektronische Musik sogenannte "Samples" benutzt, also kurze bis allerkürzeste Ausschnitte aus anderen Tonquellen. Auch hier müssen für alle Samples Genehmigungen eingeholt werden. Selbst Musikkünstler dürfen also nicht einfach mal so auf fremde Musikstücke - und seien es nur 0,5 Sekunden - zurückgreifen -- und die bearbeiten die eingebauten Teile meist noch relativ aufwendig durch eine drumherum gelagerte Komposition, verändern also doch relativ viel. Es hat wegen ungenehmigten Samples auch schon Ärger gegeben.

            Und jetzt kommst du und willst sogar ohne den künstlerischen Rahmen Teile veröffentlichen?

            Also ich weiss ja nicht!

            Ich weiß auch nicht. Dein Ansinnen ist ja nicht neu hier im Forum, da kommen immer mal wieder Leute, die dasselbe wollen. Aber so hartnäckig jemanden hier im Forum zu einem "Ja klar, das kannst du problemlos machen" bewegen zu wollen, wie du es versucht, hat noch keiner versucht.

            wie würde eine genehmigung der PF denn aussehen?

            Jedes im Zweifel eindeutig beweisbare Dokument, in dem von der relevanten, also entscheidungsbefugten Stelle eine Genehmigung für den vorgesehenen Einsatzzweck erlaubt wird.

            Auf Deutsch: Schriftlich ein Papier (nichts elektronisches), auf dem steht: "Hiermit genehmigen wir die Veröffentlichung eines 30-Sekunden-Ausschnitts des Titels XYZ von BCD. MfG Rechteinhaber"

            wie gehe ich denn überhaupt vor?

            Du kannst zuerst mal per Mail, im Zweifel auch aber mit Briefpost die Plattenfirma anschreiben.

            was ist wenn die PF im ausland sitzt?

            Then you may be forced to write in english, or you try to find a subsidiary in your local country first.

            - Sven Rautenberg

    2. Hi,

      Eine Minute lang "The Sound of Silence (enhanced with static from your soundcard)" ist sicherlich erlaubt.

      Es sei denn, Paul Simon & Art Garfunkel hätten was dagegen ... ;-)

      cu,
      Andreas

      --
      Warum nennt sich Andreas hier MudGuard?
      Fachfragen per E-Mail halte ich für unverschämt und werde entsprechende E-Mails nicht beantworten. Für Fachfragen ist das Forum da.