Moin!
aber es ist doch Promotion für den Künstler verdammt!
Wenn du im Auftrag des Künstlers Promotion machst, dann frag den Künstler nach seiner Erlaubnis. Die wird er dir im Zweifelsfall auch besorgen können, wenn eigentlich die Plattenfirma zuständig wäre.
Wenn nicht - dann IST ES KEINE PROMOTION, sondern das illegale Zurverfügungstellen und Vervielfältigen von urheberrechtlich geschützten Werken.
was soll der ganze heck meck?
DU machst hier den Heckmeck. Du willst nicht akzeptieren, dass du deine mutmaßlich illegal besorgten Musikstücke nicht auch noch online ausschnittsweise zur Verfügung stellen darfst.
Hängt denn von der Veröffentlichung dein Leben ab?
Da gibts außerdem gar nichts zu diskutieren, sondern nur zwei Alternativen:
1. Lass es, dann passiert dir nichts.
2. Mach es und lebe mit dem Risiko, erwischt zu werden.
Die rechtliche Situation ist dir ja einwandfrei erklärt worden - die Entscheidung, was du tust, liegt selbstverständlich komplett bei dir.
30 sek!!!
Uninteressant.
jmd. lädt sich die datei runter brennt sie auf cd und verkäuft den schnipsel? bestimmt nicht!
Es ist ja durchaus nicht unüblich, dass elektronische Musik sogenannte "Samples" benutzt, also kurze bis allerkürzeste Ausschnitte aus anderen Tonquellen. Auch hier müssen für alle Samples Genehmigungen eingeholt werden. Selbst Musikkünstler dürfen also nicht einfach mal so auf fremde Musikstücke - und seien es nur 0,5 Sekunden - zurückgreifen -- und die bearbeiten die eingebauten Teile meist noch relativ aufwendig durch eine drumherum gelagerte Komposition, verändern also doch relativ viel. Es hat wegen ungenehmigten Samples auch schon Ärger gegeben.
Und jetzt kommst du und willst sogar ohne den künstlerischen Rahmen Teile veröffentlichen?
Also ich weiss ja nicht!
Ich weiß auch nicht. Dein Ansinnen ist ja nicht neu hier im Forum, da kommen immer mal wieder Leute, die dasselbe wollen. Aber so hartnäckig jemanden hier im Forum zu einem "Ja klar, das kannst du problemlos machen" bewegen zu wollen, wie du es versucht, hat noch keiner versucht.
wie würde eine genehmigung der PF denn aussehen?
Jedes im Zweifel eindeutig beweisbare Dokument, in dem von der relevanten, also entscheidungsbefugten Stelle eine Genehmigung für den vorgesehenen Einsatzzweck erlaubt wird.
Auf Deutsch: Schriftlich ein Papier (nichts elektronisches), auf dem steht: "Hiermit genehmigen wir die Veröffentlichung eines 30-Sekunden-Ausschnitts des Titels XYZ von BCD. MfG Rechteinhaber"
wie gehe ich denn überhaupt vor?
Du kannst zuerst mal per Mail, im Zweifel auch aber mit Briefpost die Plattenfirma anschreiben.
was ist wenn die PF im ausland sitzt?
Then you may be forced to write in english, or you try to find a subsidiary in your local country first.
- Sven Rautenberg