TomIRL: MwSt auszeichnung in Online Shops

Hallo Miteinander,
Ich benötige eine Hinweis auf eine rechtliche Regelung hinsichtlich der Mehrwertsteuerauszeichnung in Online Shops.
Nun sollte man meinen das Thema wäre ganz einfach, und die Verbraucherzentralen hätten das wohl auf Ihren Seiten, dem ist aber nicht so.
Muß ein überwiegend an Endverbraucher gerichteter Shop die Preisangaben immer inklusive der Mehrwertsteuer machen oder ist es zulässig die Preise exklusive der Mehrwertsteuer zu nennen.
Mir ist eine Regelung im Gedächtnis, die besagt wenn man sich an Endverbraucher wendet, muß die Preisauszeichnung immer incl. MwSt erfolgen.
Ich bin mir aber nicht sicher, und ein Kunde von mir behauptet er dürfte ohne MwSt auszeichnen.
Steuerberater und RA arbeiten am Freitag um 15:00 nicht mehr  und das Finanzamt ist irgendwie der falsche Ansprechpartner, die haben mir nur erklärt, das die MwSt auf der Rechnung erscheinen muß, das wuste ich aber vorher schon.
Hat jemand vielleicht einen Link zum nachlesen?

Vielen Dank TomIRL

  1. Hallo TomIRL,

    Muß ein überwiegend an Endverbraucher gerichteter Shop die Preisangaben immer inklusive der Mehrwertsteuer machen

    Ja, siehe z.B.:
    http://www.ihk-nordwestfalen.de/handel/werbung.cfm

    die haben mir nur erklärt, das die MwSt auf der Rechnung erscheinen muß, das wuste ich aber vorher schon.

    Auf der Rechnung sogar: Der Nettopreis, der MwSt-Betrag, der angewendete MwSt-Satz und der Bruttopreis. Außerdem Deine Steuernummer oder USt-ID-Nummer, aber das dürfte Dir ja bekannt sein.

    Gruß
    Roland

  2. Hello,

    für Endkunden nur den Endpreis. Das gilt immer noch.

    Und für Geschäftskunden kannst Du doch kleiner drunterschreiben: "Abzüglich MwSt (16%)  = ...."
    Darfst natürlich nicht 16% abziehen, sondern nur 13,79% ;-)

    Liebe Grüße aus http://www.braunschweig.de

    Tom

    --
    Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
    1. Moin!

      Und für Geschäftskunden kannst Du doch kleiner drunterschreiben: "Abzüglich MwSt (16%)  = ...."
      Darfst natürlich nicht 16% abziehen, sondern nur 13,79% ;-)

      Das ist natürlich Blödsinn. Weil: Geschäftskunden ziehen von dem Rechnungsbetrag mit Umsatzsteuer nichts ab, sie überweisen bzw. bezahlen den Gesamtbetrag.

      Dass sie die Umsatzsteuerzahlung gegenüber dem Finanzamt mit eigenen Umsatzsteuereinnahmen verrechnen, steht auf einem ganz anderen Blatt.

      Und zu guter letzt: Warum sollte man "Endbetrag abzüglich 16% MwSt" schreiben, wenn du doch selbst zugibst, dass 16% eine Falschangabe ist?

      - Sven Rautenberg

      --
      "Habe den Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!" (Immanuel Kant)
      1. Hallo,

        Und zu guter letzt: Warum sollte man "Endbetrag abzüglich 16% MwSt" schreiben, wenn du doch selbst zugibst, dass 16% eine Falschangabe ist?

        Warum? Er schreibt ja nicht, wovon die 16% berechnet werden. Diese Angabe ist genau so relativ häufig zu sehen, wird halt nur falsch interpretiert.

        13,79% vom Bruttopreis zu nehmen, kann allerdings bei hohen Beträgen wg. Rundungsfehlern leicht in die Hose gehen. Dann doch lieber durch 1,16 dividieren.

        Gruß
        Roland

    2. Hallo Tom,

      [...] MwSt [...]

      Also wenn schon, dann ganz richtig. "Mehrwertsteuer" bezeichnet begrifflich den Steueranteil an Umsatzsteuer, der tatsächlich auf den "Mehrwert" entfällt, der bei Weiterleistung entsteht bzw. realisiert wird (was technisch durch Verrechnung von Umsatzsteuer und Vorsteuer erreicht wird). Also würde theoretisch und vereinfacht "abzüglich 16% MwSt" Brutto minus Steuer auf die Handelsspanne bedeuten.

      So, nun muss ich aber weiter, da sind noch ein paar Kümmelkörner zu spalten ;-))

      Es grüßt dich
      Siechfred

      1. Hallo.

        So, nun muss ich aber weiter, da sind noch ein paar Kümmelkörner zu spalten ;-))

        Und weil das ja öfter vorkommt, steht dieses Zitat nun der Allgemeinheit zur Verfügung.
        MfG, at

        1. Hi,

          Und weil das ja öfter vorkommt, steht dieses Zitat nun der Allgemeinheit zur Verfügung.

          wir müssen da mal weitermachen. Ich hab' gerade Christian Kruse wiederholt eine Mail geschickt mit der Frage, ob denn das Zitate-Script nun auf dem Self-Server laufen kann. Erst wenn das klar ist würde ich das gern mal hier richtig publik machen - kennt ja noch kaum jemand.

          Außerdem müßte auch irgendwann mal sortiert und abgestimmt werden. Ich finde die Seite wird jetzt schon unübersichtlich. Hast Du Ideen für Rubriken, in die man die Zitate einsortieren könnte?

          Übrigens habe ich das erste Auftreten von "definiere..." noch nicht identifiziert.

          Gruß, Andreas

          --
          <img src="http://was-ist-das.andreas-lindig.de/was_ist_das_fetzen.jpg" border="0" alt="">
          http://was-ist-das.andreas-lindig.de
          1. Hallo.

            wir müssen da mal weitermachen. Ich hab' gerade Christian Kruse wiederholt eine Mail geschickt mit der Frage, ob denn das Zitate-Script nun auf dem Self-Server laufen kann. Erst wenn das klar ist würde ich das gern mal hier richtig publik machen - kennt ja noch kaum jemand.

            Ja, ich erwähne die Sammlung nur sporadisch -- und natürlich weise ich darauf hin, wenn ich etwas übernehme, um zumindest ein Nachfragen herauszufordern, falls der Autor seinen Ausspruch nicht in der Sammlung stehen sehen möchte..

            Außerdem müßte auch irgendwann mal sortiert und abgestimmt werden. Ich finde die Seite wird jetzt schon unübersichtlich. Hast Du Ideen für Rubriken, in die man die Zitate einsortieren könnte?

            Zunächst sollte natürlich in "hilfreich", "Ermahnung" und "Nonsens" unterscheiden werden. Die hilfreichen Zitate könnten dann weiter gegliedert werden. -- Ich werde mir einmal ein paar Gedanken machen.

            Übrigens habe ich das erste Auftreten von "definiere..." noch nicht identifiziert.

            Das ist auch gar nicht so einfach, da dieses Wort hier ja durchaus auch in anderen Zusammenhängen gängig ist.
            Sobald du etwas herausfindest oder sich in der Dev-Ecke etwas tut, kannst du dich ja einfach wieder an einen beliebigen Beitrag von mir heften. Oh, dabei fällt mir gerade ein, dass ich noch immer nicht die alten Zitate aus meiner XML-Datei eingetragen habe ...
            MfG, at

  3. Hallo Tom,

    $ 1 PAngV (PreisAngabenVerordnung=
    http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/pangv/__1.html
    http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/pangv/inhalt.html

    Die Ausnahme, die er meinen könnte: § 9 II PAngV, unterliegt dann aber mE einem Irrtum, denn der bezieht sich nur auf einzelne Ausnahmen von der Vorschrift, bei Fernabsatzverträgen auch USt & Porto+Verp. anzugeben.

    HtH, Thoralf

    --
    Sic Luceat Lux!
  4. Hallo Miteinander,
    Vielen Dank für die Antworten hab ich mich also doch nicht getäuscht, die PAngV hat meinem Kunden die Bleiche ins Gesicht getrieben, weil er wohl in diesem Gebiet noch mehr Leichen im Keller hatte von denen ich aber nichts wußte..

    Viele grüße asu Berlin

    TomIRL