Aber eben noch zur Sache. 1998 wurden mal Postkarten verteilt, auf denen stand "BILD dir keine Meinung", wobei das Logo der BILD-Zeitung verwendet wurde. Das OLG Hamburg hat entschieden, dass hier das Grundrecht der freien Meinungsäußerung greife und die Postkarten-Aktion somit zulässig war (NJW-RR 1999, 1060). Es kommt allerdings darauf an, ob die Kritik sachlicher oder emotionaler (z.B. "ich hasse...") Natur ist.
Michel