Die grafischen Anteile mögen nicht schützenswert sein oder in dem Fall ohnehin von jemand anderem kommen. Quelltexte fallen dafür aber leichter unters Urheberrecht. Für ein paar HTML-Versatzstücke gilt das wohl noch nicht, für ein kompliziertes CSS-Layout wahrscheinlich schon, für (nicht absolut triviale) Programme (auch in JS) ganz sicher.
Für Grafik und Texte gelten für die Einschätzung ob schützenswert oder nicht die gleichen Regeln. Programme sind grundsätzlich immer geschützt, auch ohne Anspruch an die sogenannte Schöpfungshöhe.
Kommt also auf die Komplexität der Templates an, ob das Urheberrecht greift.
Falls es ein Programm ist ja, für das äußere Erscheinungsbild, welches urheberrechtlich geschützt sein könnte, ist es unerheblich, ob es von einem CMS ausgegeben wird.