Der Martin: Datenschutz

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Hallo,

Da diese jedoch recht umfangreich sein kann, wird dafür möglicherweise eine Entschädigung fällig, d.h. Du mußt die Bank dafür bezahlen, dass sie Dir diese Aufstellung macht

ja und nein. ;-)

Ich verstehe §34 Absatz (6) so, dass das Unternehmen wohl eine Bearbeitungsgebühr für das Zusammenstellen der Informationen verlangen kann, in diesem Fall aber alternativ dem Betroffenen die Möglichkeit geben muss, sich diese Informationen selbst zu verschaffen[1]. Diese Bestimmung wäre nach meinem Dafürhalten unsinnig, wenn diese Alternative dann ebenso gebührenpflichtig sein dürfte.

So long,
 Martin

[1] also z.B. dem Anfragenden selbst Einsicht in seine Kundenakte (elektronisch oder in Papierform) zu gewähren.

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Ja, ja ... E.T. wusste schon, warum er wieder nach Hause wollte.