Cybaer: Kontaktformular im Impressum ersetzt eine E-Mailadresse nicht

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Hi,

Das OLG Hamburg hat dagegen die häufig vertretene Meinung, wer denn nun ein Impressum benötigt verfestigt: "lediglich Internetangebote von privaten Anbietern und von Idealvereinen, mithin nicht-kommerzielle Angebote, aus dem Anwendungsbereich der Impressumspflicht ausgenommen werden sollten." - Urteil

Ich sehe nicht, daß diese Urteil etwas geändert hat.

Ich sehe aber, daß hier der Eindruck entstehen könnte, daß nicht-kommerzielle Websites von privaten Anbietern auch kein Impressum bräuchten.

Deswegen nochmal zur Sicherheit: Wird eine Website geschäftsmäßig betrieben, dann braucht auch die private Website (im Prinzip - die Ausnahme bestätigt die Regel) ein Impressum. Und "geschäftsmäßig" heißt *nicht* "kommerziell" oder "mit Gewinnerzielungsabsicht", sondern schlicht "dauerhaft"/"andauernd"/"nicht nur eben mal für'n paar Tage online und dann wieder weg".

Gruß, Cybaer

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Man muß viel gelernt haben, um über das, was man nicht weiß, fragen zu können.
(Jean-Jacques Rousseau, Philosoph u. Schriftsteller)