Mahlzeit Matze,
Wenn also eine permanente Nicht-Verfügbarkeit des Marktes/Produktes zu dessen Eigenschaften, also in die jeweilige Tabelle gehört. Und wenn die temporäre Sperrung eines Produktes in die Zuordnungstabelle gehört.
Wo kommt die temporäre Sperre für einen Markt hin?
Falscher Ansatz. Eine Sperre (egal ob temporär oder dauerhaft) eines Marktes ("noch nicht geöffnet", "wird grad renoviert", "geschlossen ab", ...) gehört in die Tabelle aller Märkte (z.B. durch eine Spalte "Aktiv", durch eine Spalte "Aktiv_ab", "Aktiv_bis" o.ä.).
Eine generelle Sperre eines Produkts ("noch nicht verfügbar", "wurde vom Markt genommen") gehört in die Tabelle aller Produkte.
Nur wenn ein bestimmtes Produkt bei einem bestimmten Markt nicht verfügbar ist, sollte diese Sperre in der Zuordnungstabelle vorgenommen werden.
Das ist das, was Vinzenz mit "Eigenschaft des Marktes", "Eigenschaft des Produktes" bzw. "Eigenschaft der Zuordnung(stabelle)" meinte.
Und eine andere Frage. Wenn ich die Daten für die Historie brauch, was auch Sinn ergibt, wie lange soll ich die dann speichern? Oder behält man sowas über Jahre hinweg?
Da ich Deinen bisherigen Beiträgen entnommen habe, dass es sich um eine Art Online-Shop handelt, solltest Du bei der Festlegung der minimalen Speicherdauer aller Daten (im vorliegenden Fall sowohl Markt- und Produktdaten als auch die jeweiligen Zuordnungen) die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung sowie die daraus abgeleiteten Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme beachten. Mit 10 Jahren Aufbewahrungszeit solltest Du AFAIK auf einer relativ sicheren Seite sein - detailliertes Wissen zu diesem Thema hält Dein Steuerberater und/oder Rechtsanwalt vor.
MfG,
EKKi
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