Kalle_B: Finanzamt und Rechnungen per Mail

Hallöle,

durch Zufall kam ich beim Durchzappen auf eine Fernsehsendung, in der sinngemäß folgendes erklärt wurde:

"Rechnungen, die per Mail verschickt und dann beim Empfänger ausgedruckt werden, werden vom Finanzamt nur anerkannt, wenn auch die ursprüngliche Mail archiviert wird und bei Prüfungen zur Verfügung steht."

Ist da was dran?

Das heißt, ich habe gegenüber dem Postversand nicht nur die Kosten des Ausdruckens, sondern muss auch noch eine Archivierung unterhalten?

Lieben Gruß, Kalle

  1. Hallöle,

    durch Zufall kam ich beim Durchzappen auf eine Fernsehsendung, in der sinngemäß folgendes erklärt wurde:

    "Rechnungen, die per Mail verschickt und dann beim Empfänger ausgedruckt werden, werden vom Finanzamt nur anerkannt, wenn auch die ursprüngliche Mail archiviert wird und bei Prüfungen zur Verfügung steht."

    Ist da was dran?

    Hallo Kalle Ich glaube du würdest einen besseren Info bekommen wen du bei deiner örtlichen Finanzamt nachfragst, Ich glaube nicht das hier jemand bei der Finanzamt arbeitet :-)

    1. Hallo Blitz,

      Ich glaube nicht das hier jemand bei der Finanzamt arbeitet :-)

      kann durchaus sein, aber zumindest bekommst du hier schnelle Hilfe von "den Guten" ;-)

      Mit freundlichen Grüßen,
      André

      --
      Ein Geleitzug aus tausend Explosionen
      irgendwo in den Sternen verborgen
      relatives Sein zerbricht die Stille
      eine Träne flüstert Gottes Wille
  2. Hell-O!

    "Rechnungen, die per Mail verschickt und dann beim Empfänger ausgedruckt werden, werden vom Finanzamt nur anerkannt, wenn auch die ursprüngliche Mail archiviert wird und bei Prüfungen zur Verfügung steht."

    Sie werden vom Finanzamt (für umsatzsteuerliche Zwecke) gar nicht anerkannt, siehe auch Rechnungen mit digitaler Signatur. Dort findest du auch Allgemeines zur Archivierung mit entsprechenden Quellennachweisen.

    Siechfred

    --
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