Robert Bienert: Unterlassungserklärung verlangen

Moin Forum!

Die Kollegen des Direktmarketings (andere sagen auch „Spammer“) scheinen mich zu mögen. Eine meiner Emailadressen ist mitsamt meines Namens bei der Unister GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Wagner, gelandet, die so lustige Webseiten wie ab-in-den-urlaub oder diverse Preisvergleiche betreibt, von denen ich nun in unschön unregelmäßiger Reihenfolge „Newsletter“ bekomme. Angeblich hätte ich mich für diese Newsletter registriert, was mir allerdings nicht bewusst ist. Ich habe nun einmal die Probe aufs Exempel gemacht und mich aus einem Newsletter ausgetragen, scheine aber noch in anderen zu sein.

Ich möchte nun Unister allgemein die weitere Verwendung meiner Daten untersagen und die Löschung eben dieser Daten verlangen. Gehe ich richtig in der Annahme, dass dafür der Postweg (Einschreiben mit Rückschein) immer noch das Beste ist oder soll ich es erst einmal per Email versuchen? Kann ich außerdem verlangen, dass die mir gegenüber eine Unterlassungserklärung abgeben?

Schönen Donnerstag,
Robert

  1. Ich möchte nun Unister allgemein die weitere Verwendung meiner Daten untersagen und die Löschung eben dieser Daten verlangen.

    Das Stichwort lautet T5F und soll ganz gut funktionieren. Wichtig: Bis zum Ende durchziehen.

    Roland

    --
    Aquahu akbar!
    1. Moin Roland!

      Ich möchte nun Unister allgemein die weitere Verwendung meiner Daten untersagen und die Löschung eben dieser Daten verlangen.

      Das Stichwort lautet T5F und soll ganz gut funktionieren.

      Wie aktuell ist denn das? Martin hat ein paar andere Paragraphen zur Hand. T5F ist ja aus dem Jahr 2003.

      Wichtig: Bis zum Ende durchziehen.

      Ich bin Sportler ;-)

      Vielen Dank und viele Grüße,
      Robert

  2. Hallo,

    Ich möchte nun Unister allgemein die weitere Verwendung meiner Daten untersagen und die Löschung eben dieser Daten verlangen. Gehe ich richtig in der Annahme, dass dafür der Postweg (Einschreiben mit Rückschein) immer noch das Beste ist oder soll ich es erst einmal per Email versuchen?

    Hilft Dir vielleicht nicht wirklich, aber ich schreibe in solchen Fällen (2x, wegen Belästigung per Briefpost) einen Brief, wo ich unter Bezug auf das Datenschutzgesetz darum _bitte_, die über mich gespeicherten Daten zu löschen und mir Auskunft zu geben, wie sie an diese gekommen sind.

    Die Reaktion der Adress-Sammler auf meine Post hat mich immer positiv überrascht. Zum einen, da sie unverzüglich erfolgte und meinen Wünschen nachgekommen worden ist. Ich habe allerdings den Eindruck, daß nicht viele Menschen so an die Datensammler herantreten. Die Antworten waren sehr ausführlich und schienen nicht aus Textbausteinen zu bestehen. Unterschrieben hatte immer ein hochrangiges Mitglied der Geschäftsführung.

    Wie meine Daten letztendlich an die Öffentlichkeit gekommen sind, weiß ich leider nicht. Die Spur endete beide Male in der Schweiz, wo das deutsche Datenschutzgesetz nicht gilt.

    Gruß

    Krueger

    1. Hi.

      Wie meine Daten letztendlich an die Öffentlichkeit gekommen sind, weiß ich leider nicht.

      Bei mir war das ganz einfach nachzuvollziehen, weil sich bei einer telefonischen Bestellung eines Sofas ein Rechtschreibfehler in meinen Namen einschlich. Das Sofa wurde von DHL ausgeliefert. Auf der Rechnung des Händlers war der Name noch richtig geschrieben, auf den Papieren der Spedition war er falsch. Wenig später bekam ich erstmals Werbung für Briefmarken, dann für Kaffeemaschinen und ähnliches – mit dem falschen Namen. Also war klar, wer die Adresse weitergab.

      Auf ziemlich harsche Briefe meinerseits an das Werbeunternehmen und DHL, die auch, wie in deinem Fall, mit ausführlichen Entschuldigungs-Schreiben beantwortet wurden, war wieder Ruhe. Die Reaktion hätte ich nie für möglich gehalten. Anscheinend kommt es nicht oft vor, dass sich Leute wirklich gegen Werbung zur Wehr setzen.

      vg Bud

    2. Moin!

      Wie meine Daten letztendlich an die Öffentlichkeit gekommen sind, weiß ich leider nicht. Die Spur endete beide Male in der Schweiz, wo das deutsche Datenschutzgesetz nicht gilt.

      Der ist ein bekannter notorischer Spammer.
      http://fastix.org/go.php?l

      MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)

      fastix®

      --
      Als Freiberufler bin ich immer auf der Suche nach Aufträgen: Schulungen, Seminare, Training, Development
    3. Hi,

      ... wo ich unter Bezug auf das Datenschutzgesetz darum _bitte_, die über mich gespeicherten Daten zu löschen und mir Auskunft zu geben, wie sie an diese gekommen sind.

      IMHO ist "bitten" hier der falsche Ausdruck, du solltest eher "fordern". Denn das Datenschutzgesetz gibt dir hier gewisse Rechte, die du wahrnimmst; es ist nicht so, dass du als Bittsteller auftreten musst.

      Die Reaktion der Adress-Sammler auf meine Post hat mich immer positiv überrascht. Zum einen, da sie unverzüglich erfolgte und meinen Wünschen nachgekommen worden ist.

      Die Burschen tun auch gut daran, sich so "entgegenkommend" zu verhalten. Denn wenn ich eine Auskunft und eine Aktion einfordere, die mir per Gesetz zusteht, und bekomme dann nur eine unbefriedigende oder gar überhaupt keine Antwort, dann wende ich mich eventuell an das Referat Datenschutz des Innenministeriums, und dann bekommt der uneinsichtige Spammer erst recht Ärger. Und zwar von behördlicher Seite.

      Ich habe allerdings den Eindruck, daß nicht viele Menschen so an die Datensammler herantreten.

      Ja, das ist leider so. Viele wissen nicht um ihre Rechte, oder trauen sich einfach nicht.

      Die Antworten waren sehr ausführlich und schienen nicht aus Textbausteinen zu bestehen. Unterschrieben hatte immer ein hochrangiges Mitglied der Geschäftsführung.

      Muss so sein. Nach BDSG §4f muss ein Unternehmen einen Beauftragten für Datenschutz ernennen, und der muss direkt der Unternehmensleitung unterstellt sein.

      Wie meine Daten letztendlich an die Öffentlichkeit gekommen sind, weiß ich leider nicht. Die Spur endete beide Male in der Schweiz, wo das deutsche Datenschutzgesetz nicht gilt.

      Das stimmt; aber das schweizerische Bundesgesetz über den Datenschutz ist dem deutschen recht ähnlich.

      So long,
       Martin

      --
      Ich stehe eigentlich gern früh auf.
      Außer morgens.
      1. Hello,

        Die Reaktion der Adress-Sammler auf meine Post hat mich immer positiv überrascht. Zum einen, da sie unverzüglich erfolgte und meinen Wünschen nachgekommen worden ist.

        Die Burschen tun auch gut daran, sich so "entgegenkommend" zu verhalten. Denn wenn ich eine Auskunft und eine Aktion einfordere, die mir per Gesetz zusteht, und bekomme dann nur eine unbefriedigende oder gar überhaupt keine Antwort, dann wende ich mich eventuell an das Referat Datenschutz des Innenministeriums, und dann bekommt der uneinsichtige Spammer erst recht Ärger. Und zwar von behördlicher Seite.

        Man muss das aber bitte auch von beiden Seiten sehen.
        Bei eMail-Werbung bin ich da zugegebener Maßen auch inzwischen etwas polarisiert, aber ich kenne das auch von der anderen Saeite bei den Brief-Mailings.

        Ich habe mal in einer Agentur solche Dinge beruflich gemacht, also Adressen gesammelt, gefiltert, klassifiziert, gekauft, sortiert usw. und dann natürlich auch für die Kunden der Agentur Werbung versendet per schlanker und freundlicher InfoPost oder InfoBrief. Es hat sich ausschließlich um gerwerbliche Adressen gehandelt und auch als solche Angebote.

        Wir haben dann auch Fälle dabei gehabt, in denen die Inhaber oder Geschäftsführer der Unternehmen uns mit dem Hinweis auf das Bundesdatenschutzgesezt in recht unverschämten Ton aufgefordert haben, ihnen mitzuteilen, was wir über sie gespeichert hätten und ihre Anschrift außerdem zu löschen.

        Der damalige beratende Fachanwalt hat uns darüber informiert, dass Unternehmen (also nicht der Unternehmer als Privatperson) erstmal überhaupt keine Ansprüche aus diesem Gesetz ableiten könnten und die Löschung schon gar nicht verlangen könnten. Eine Löschung wäre im übrigen auch kontraproduktiv, da das Unternehmen dann spätestens beim nächsten Adresskauf oder der nächsten "lies alle-Branchenbücher-Aktion" wieder drinstände im Pool.

        Das haben wir dann in den freundlichsten Worten den Leuten auch mitgeteilt und ihnen versichert, dass wir keinerlei _persönliche_ _Daten_ über den jeweiligen Schreiber gespeichert hätten... (was auch stimmte). Wir haben die Firmen dann auf unsere "Robinsonliste" gesetzt und ihnen das auch bestätigt, was aber einige nicht davon abgehalten hat, später doch Kunde zu werden. *tztz*

        Ein Fall (van ca. 25 insgesamt) war aber dabei, der uns verklagt hat.
        Erstmal um Auskunft -> Klage auf dem schriftlichen Wege abgewiesen, weil Daten, die Firmen über andere Firmen speichern als schützenswertes Geschäftsgeheimnis gelten.
        Dann zur Löschung der Daten -> erst recht abgewiesen, weil eine Löschung nur dazu führen würde, dass man sich nicht vermerken könne, dass diese Firma keinen weitren Kontakt wünscht.
        In einer extra-Klage zur Erstattung der Kosten -> ist nach hinten losgegangen. Die Firma musste dann , weil unser Rechtsanwalt wohl eine Gegenklage eingereicht hat, uns sämtliche Rechtskosten und noch Auslage erstatten, die entstanden waren für gesonderte Datenbankrecherchen, Schriftwechsel, Wegegelder, Verdinestausfall der Mitarbeiter usw.

        Man sieht daraus also, dass Gerichte durchaus zu unterscheiden wissen zwischen den Rechten einer Privatperson und den berechtigten Informationsansprüchen einer Firma über andere Firmen. ("Firma" steht hier auch für Unternehmen)

        Man sollte also immer gut unterscheiden, ob man als Privatperson (hier per Briefpost) bespamt wird, oder als Unternehmen.

        Bei eMail mag das heute noch anders aussehen, aber vermutlich wird sich das nicht aufrecht erhalten lassen.

        Harzliche Grüße aus dem
        verschneiten Sankt Andreasberg
        und Frohe Weihnachtszeit

        Tom

        --
        Nur selber lernen macht schlau

        1. Hallo Tom,

          Ich habe mal in einer Agentur solche Dinge beruflich gemacht, also Adressen gesammelt, gefiltert, klassifiziert, gekauft, sortiert usw.

          und genau diese Tätigkeit, die ja in Grenzen leider legal ist, verabscheue ich zutiefst. Ich empfinde es als einen himmelschreienden Skandal, dass Adressen von Geschäfts- wie auch Privatkunden gehandelt und verschoben werden. Dass dies erlaubt ist, macht es für mein Empfinden nur noch schlimmer.

          Wir haben die Firmen dann auf unsere "Robinsonliste" gesetzt und ihnen das auch bestätigt, was aber einige nicht davon abgehalten hat, später doch Kunde zu werden. *tztz*

          Das ist ja dann auch was ganz anderes. Wenn der (potentielle) Kunde auf den Anbieter zugeht, ist ja auch die Welt in Ordnung. Nur wenn ein Anbieter von sich aus aktiv auf Noch-Nicht-Kunden zugeht, ist das aufdringlich und frech. Der normale Ablauf ist doch: Kunde fragt an, Lieferant gibt ein Angebot, Kunde nimmt an oder lehnt ab. Aber die Initiative, der erste Schritt muss vom Kunden kommen.

          Erstmal um Auskunft -> Klage auf dem schriftlichen Wege abgewiesen, weil Daten, die Firmen über andere Firmen speichern als schützenswertes Geschäftsgeheimnis gelten.
          Dann zur Löschung der Daten -> erst recht abgewiesen, weil eine Löschung nur dazu führen würde, dass man sich nicht vermerken könne, dass diese Firma keinen weitren Kontakt wünscht.
          In einer extra-Klage zur Erstattung der Kosten -> ist nach hinten losgegangen. Die Firma musste dann , weil unser Rechtsanwalt wohl eine Gegenklage eingereicht hat, uns sämtliche Rechtskosten und noch Auslage erstatten, die entstanden waren für gesonderte Datenbankrecherchen, Schriftwechsel, Wegegelder, Verdinestausfall der Mitarbeiter usw.

          *kopfschüttel*

          "Firma" steht hier auch für Unternehmen

          Natürlich, wofür sonst.

          Man sollte also immer gut unterscheiden, ob man als Privatperson (hier per Briefpost) bespamt wird, oder als Unternehmen.

          Die Unterscheidung mag juristisch korrekt sein - ich find sie jedenfalls unsinnig und hanebüchen.

          So long,
           Martin

          --
          Der Bäcker schlägt die Fliegen tot
          Und macht daraus Rosinenbrot.
          1. Hello leiber Martin,

            was machst Du beruflich?

            Von irgend etwas muss ein Mensch doch leben und wenn es etwas sinnvolles ist, umso besser.

            *kopfschüttel*

            Warum *kopfschüttel*?

            Gute Geschäfte bestehen aus zusammenpassenedem Angebot und Nachfrage, bzw. Annahme. Solch eine Situation muss aber erst einmal hergestellt werden. Das ist harte Arbeit, sowohl vom Suchenden als auch vom Anbietenden. Ich habe auch jahrelang im Einkauf gearbeitet und dabei gut gemachte Werbung (eigentlich eher Produktinformation) schätzen gelernt. Nicht alles, was unverlangt zugeschickt wird, ist lästig. Manchens kann man nicht sofort verwerten, aber mit ein bisschen Vorausschau legt man es sich dann ab, selbstversatändlich nach akribischer Katalogisierung.

            Trotz Inrternet haben wir heute noch keine vollständige Transparenz in Wirtschaft und Handel. Allerdings wird es zur zeit noch besser. Erst, wenn die Konzentration am Suchmaschinenmarkt den guten Service kostebpflichtig macht, haben wir wieder die Verhältnisse von "Wer liefert was?", "Deutscher Industireanzeiger", vier Meter Messekatalogen, die jedes Jahr erneuert werden wollen, usw.

            "Firma" steht hier auch für Unternehmen

            Natürlich, wofür sonst.

            Ein Unternehmen ist nicht unbedingt eine Firma, das wusstest Du aber!?

            Man sollte also immer gut unterscheiden, ob man als Privatperson (hier per Briefpost) bespamt wird, oder als Unternehmen.

            Die Unterscheidung mag juristisch korrekt sein - ich find sie jedenfalls unsinnig und hanebüchen.

            Null Information bedeutet null Chance auf Änderung. Gerade kleine Unternehmen haben durch ein _gutes_ Kommunikations-Management eine gesunde Chance, in den Markt eindringen zu können. Wenn Du das unterbindest, wird es nur noch Broadcast-Kommunikation geben, die sich aber nur große etablierte Unternehmen leisten können. Außerdem ist Broadcast nervig.

            Mal zurück zum Thema eMail-Spam: Es wäre also sinnvoll, für kleine Unternehmen Austauschplattformen zu schaffen, auf denen eine fachliche Selektion möglich ist. Das wäre eine ehrenwerte Aufgabe für die IHKn. Es würde auch neue Stellen schaffen. in jeder IHK mindestens drei...

            Da muss dann der eMmailversender wieder etwas bezahlen, der Empfänger aber auch. Jeder kann aber sicher sein, dass die Streuverluste durch gutes Softwaredesign klein bleiben. Empfänger bekommen also nur das, was sie interessiert, gestaffelt nach Branche, Neuheitsgrad, Wiederholungsfaktor und die Versender wissen, dass sie einen uninteressierten Empfänger garantiert nur noch einmal im Jahr etwas schicken müssen. Wer nicht reagiert, hat keine weitere Information verdient.

            Ich denke schon länger über ein solches Portal nach. Vielleicht finden sich hier ja Leute, die meine Denkweise verstehen und mitmachen würden, sowas aufzubauen. Kontakte zu IHKn bestehen bereits. Man ist dort sehr interessiert, möchte sich aber keine Kosten aufladen, sondern lieber noch ein paar Euro Lizenzgebühr nehmen... Aber das wäre mMn sogar verschmerzbar.

            Weil ich keinerlei Angst habe davor, dass mir einer die Arbeit abnimmt, stelle ich das einfach mal als gemeinsamen Projektvorschlag hier rein. :-))

            Harzliche Grüße aus dem
            verschneiten Sankt Andreasberg
            und Frohe Weihnachtszeit

            Tom

            --
            Nur selber lernen macht schlau

            1. Hallo Tom,

              Hello leiber Martin,

              netter Tippfehler ... ;-)

              was machst Du beruflich?

              Warum fragst du?
              Ich bin Prüfingenieur in einem Testlabor für elektromagnetische Verträglichkeit (EMV). Ich prüfe Elektro- und Elektronikprodukte auf Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften und erstelle entsprechende Prüfberichte dazu. Prüfberichte, die unsere Kunden wiederum als Grundlage für Produktzulassungen beim TÜV oder ähnlichen Zertifizierungsstellen verwenden können, oder einfach mit ihrer EU-Konformitätserklärung ablegen können.

              *kopfschüttel*
              Warum *kopfschüttel*?

              Weil ich es nicht fassen kann, wieso Unternehmen hier anders behandelt werden als Privatleute, wenn es um Belästigungen durch Werbung oder Missbrauch von Daten geht.
              Und ja, die ungefragte Weitergabe z.B. einer Adresse (wenn sie nicht sowieso öffentlich ist), betrachte ich als Missbrauch. Und Werbung in den meisten Fällen als Belästigung.

              Gute Geschäfte bestehen aus zusammenpassenedem Angebot und Nachfrage, bzw. Annahme. Solch eine Situation muss aber erst einmal hergestellt werden. Das ist harte Arbeit, sowohl vom Suchenden als auch vom Anbietenden.

              Nun, wenn der Anbietende dabei dezent vorgeht, ist das IMHO in Ordnung. Es gibt für mich ein ungeschriebenes Gesetz des Anstands bei Geschäften, egal ob mit Privatleuten oder mit Firmen untereinander: Niemals darf der Anbietende direkt auf ein "Opfer" zugehen, um das eigene Produkt oder die Dienstleistung an den Mann zu bringen. Werbung ist okay, aber sie hat anonym zu sein (z.B. Web-Präsenz, Fernsehwerbung, Fachzeitschriften, Plakate, Präsentation auf Messen), so dass man ihr jederzeit ausweichen kann, ohne dass jemand das merkt.

              Ich habe auch jahrelang im Einkauf gearbeitet und dabei gut gemachte Werbung (eigentlich eher Produktinformation) schätzen gelernt. Nicht alles, was unverlangt zugeschickt wird, ist lästig.

              Nein, ich gehe hier nach der Devise: Information über ein Produkt ist eine Holschuld seitens des Interessenten, nicht eine Bringschuld des Anbieters.
              Anbieter, die mich direkt ansprechen, obwohl ich noch gar nicht gefragt habe, bekommen bei mir im Gedächtnis schonmal einen Sperrvermerk wegen Aufdringlichkeit. Erst wenn sich im Lauf der Recherche herausstellt, dass dieser Anbieter objektiv der beste ist, komme ich eventuell darauf zurück. Bei objektiv gleichwertigen Angeboten bekommt bei mir aber derjenige den Zuschlag, der sich "anständiger" verhalten hat.

              "Firma" steht hier auch für Unternehmen
              Natürlich, wofür sonst.
              Ein Unternehmen ist nicht unbedingt eine Firma, das wusstest Du aber!?

              Äh, nein. Unternehmen, Firma, Gewerbebetrieb, das sind für mich alles Synonyme für ein- und dasselbe: Eine Organisation beliebiger Größe, die Waren oder Dienstleistungen herstellt oder anbietet und dafür Geld kassiert.

              Null Information bedeutet null Chance auf Änderung. Gerade kleine Unternehmen haben durch ein _gutes_ Kommunikations-Management eine gesunde Chance, in den Markt eindringen zu können. Wenn Du das unterbindest, wird es nur noch Broadcast-Kommunikation geben, die sich aber nur große etablierte Unternehmen leisten können. Außerdem ist Broadcast nervig.

              Nö, im Gegenteil. Nervig finde ich die gezielten Attacken. Ich habe deswegen auch schon öfter lästige Vertreter am Telefon abgefertigt, die mich im Labor angerufen haben und mir irgendwelche Messgeräte andrehen wollten. Dann sage ich klipp und klar, wenn wir was brauchen, dann melden WIR uns beim Anbieter. Nicht andersrum.

              Mal zurück zum Thema eMail-Spam: Es wäre also sinnvoll, für kleine Unternehmen Austauschplattformen zu schaffen, auf denen eine fachliche Selektion möglich ist. Das wäre eine ehrenwerte Aufgabe für die IHKn. Es würde auch neue Stellen schaffen. in jeder IHK mindestens drei...

              Keine Ahnung, was du damit meinst ... .oO(?)

              Da muss dann der eMmailversender wieder etwas bezahlen, der Empfänger aber auch. Jeder kann aber sicher sein, dass die Streuverluste durch gutes Softwaredesign klein bleiben. Empfänger bekommen also nur das, was sie interessiert, gestaffelt nach Branche, Neuheitsgrad, Wiederholungsfaktor und die Versender wissen, dass sie einen uninteressierten Empfänger garantiert nur noch einmal im Jahr etwas schicken müssen. Wer nicht reagiert, hat keine weitere Information verdient.

              Klingt vernünftig.

              Weil ich keinerlei Angst habe davor, dass mir einer die Arbeit abnimmt, stelle ich das einfach mal als gemeinsamen Projektvorschlag hier rein. :-))

              Aber ich glaube kaum, dass ich mich in diesen Sumpf begeben möchte ... :-(

              Schönen Abend noch,
               Martin

              --
              Gott hilft niemandem, er erfreut sich nur an unseren Leiden.
                (Ashura)
              1. Hallo Martin,

                Ich bin Prüfingenieur in einem Testlabor für elektromagnetische Verträglichkeit (EMV). Ich prüfe Elektro- und Elektronikprodukte auf Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften und erstelle entsprechende Prüfberichte dazu. Prüfberichte, die unsere Kunden wiederum als Grundlage für Produktzulassungen beim TÜV oder ähnlichen Zertifizierungsstellen verwenden können, oder einfach mit ihrer EU-Konformitätserklärung ablegen können.

                Dann kannst du mir sicher Auskunft geben. Ein Ing. sagte zu mir, dass ich für ein selbstgebautes Gerät, mir die Konformitätserklärung selber schreiben könne. Es geht konkret um ein CE-Prüfzeichen. Sämmtliche Bauteile haben bereits eine Zulassung (CE/GS/VDE usw.). Nur sind diese im verbautem Verbund zusammen nicht geprüft. Hat er recht, was eine CE Certifizierung betrifft?

                EMV fällt nach seinen Messungen nicht nennenswert auf, und umgekehrt ist eine Beeinträchtigung auch nicht zu erwarten. Das Gehäuse kommt ohne EMV-Schutz aus.

                BTW.: Ohne das du Schwierigkeiten bei deinem Arbeitgeber bekommst: Was würde denn so ungefähr ganz grob eine Prüfung/Abnahme/Zertifizierung (oder wie man sowas nennt) eines Prototypen kosten? Das braucht man ja nur einmal, oder?

                Viele Grüsse gary

                1. Hallo Gary,

                  Ich bin Prüfingenieur in einem Testlabor für elektromagnetische Verträglichkeit (EMV). [...]
                  Dann kannst du mir sicher Auskunft geben.

                  ich will's versuchen. ;-)

                  Ein Ing. sagte zu mir, dass ich für ein selbstgebautes Gerät, mir die Konformitätserklärung selber schreiben könne.

                  Stimmt. Musst du sogar. Es gibt zwar Labors, die dir auch dafür gleich eine Vorlage erstellen, aber letztendlich muss immer der "Inverkehrbringer" (das ist der Hersteller oder der Importeur, wenn das Produkt von außerhalb der EU stammt) die Konformitätserklärung ausstellen. Zumindest unterschreibt er sie in eigener Verantwortung, die kann man nicht auf ein Prüfinstitut abwälzen.

                  Es geht konkret um ein CE-Prüfzeichen.

                  Dass wir uns nicht missverstehen: Das "CE" ist kein Prüfzeichen oder Qualitätsmerkmal, sondern eine Pflichtkennzeichnung, mit der der Hersteller ausdrückt, dass er eine CE-Konformitätserklärung ausgestellt hat und damit bescheinigt, dass das Produkt alle dafür zutreffenden EU-Richtlinien erfüllt. Im Gegensatz dazu ist das GS-Prüfsiegel wirklich ein Prüfzeichen, das z.B. vom TÜV verliehen wird, aber nicht vorgeschrieben ist.

                  Sämmtliche Bauteile haben bereits eine Zulassung (CE/GS/VDE usw.).

                  Das ist schonmal gut. Genügt aber nicht.

                  Nur sind diese im verbautem Verbund zusammen nicht geprüft. Hat er recht, was eine CE Certifizierung betrifft?

                  Jein. Er hat insofern recht, als du die CE-Erklärung selbst ausstellen kannst bzw. sogar musst. Das Problem dabei ist, dass du die Konformität mit bestimmten Richtlinien erklären musst - und wie willst du dir da sicher sein, ohne ein Exemplar geprüft zu haben? Der Gesetzgeber schreibt keine Prüfungen vor; formal ist es auch in Ordnung, eine CE-Erklärung aufzusetzen und sich auf die "good engineering practice" zu verlassen. Nur wenn's dann mal Klagen gibt, stehst du schlecht da, weil du nichts nachweisen kannst. Hast du dann aber Prüfberichte, die du plötzlich aus dem Ärmel ziehen kannst, bist du zumindest schonmal den Vorwurf der Fahrlässigkeit los.
                  Bei Zukaufteilen kannst du dir Verantwortung für diese Komponenten auf den Lieferanten/Hersteller abwälzen, aber für das Gesamtprodukt bist du dennoch selbst verantwortlich.

                  EMV fällt nach seinen Messungen nicht nennenswert auf, und umgekehrt ist eine Beeinträchtigung auch nicht zu erwarten. Das Gehäuse kommt ohne EMV-Schutz aus.

                  Sure? ;-)
                  Was ist denn drin? Ein kleiner Microprofessor? Eine Digitalschaltung, die mit ein paar MHz akt arbeitet? Durchaus möglich, dass das Ding leise in die Gegend strahlt. Ob die Grenzwerte eingehalten werden, ist nur durch Anschauen schwer zu beurteilen.
                  Wie sieht's mit der Stromversorgung aus? Vermutlich ein kleines Steckernetzteil. Wird das mit dem Produkt mitverkauft? Dann kannst du dich auf die CE-Erklärung des Zulieferers berufen. Wenn du das Beschaffen eines Netzteils dem Kunden überlässt, muss dein DC-Eingang aber z.B. einen Überspannungsimpuls von 500V verkraften und trotzdem weiter funktionieren. Tut er das? Wie sieht's aus bei elektrostatischen Entladungen?

                  Andere Richtlinien außer der EMV sind hier vermutlich nicht zu beachten. Ich glaube nicht, dass Spannungen über 42V AC oder 50V DC auftreten, also bleibt die Niederspannungsrichtlinie außen vor. Bewegte Teile hat's vermutlich auch nicht, also brauchen wir uns um die Maschinenrichtlinie wahrscheinlich auch nicht zu kümmern. Bliebe für die CE-Erklärung wirklich nur die EMV-Richtlinie 2004/108/EC (in Deutschland immer noch nicht umgesetzt, alte Fassung 89/336/EC wird noch häufig referenziert).

                  BTW.: Ohne das du Schwierigkeiten bei deinem Arbeitgeber bekommst: Was würde denn so ungefähr ganz grob eine Prüfung/Abnahme/Zertifizierung (oder wie man sowas nennt) eines Prototypen kosten? Das braucht man ja nur einmal, oder?

                  Das braucht man nur einmal, ja - und wenn man ganz sicher gehen will, jedesmal bei einer Änderung des Produkts.
                  Je nachdem, wie umfangreich man die Prüfung *wirklich* durchführt und wieviel man eventuell theoretisch abhandeln kann, darfst du dich auf 500..2000 EUR einstellen. Die meisten Labors rechnen einfach stundenweise ab, die Stunde kostet in der Regel so ab 100 EUR aufwärts, und ein Minimalprogramm könnte man eventuell an einem halben Tag durchziehen.

                  Ich hoffe, dass ich jetzt auf die Schnelle keinen Stuss erzählt habe; ich meine aber, dass das so stimmt. Ohne Gewähr. ;-)

                  So long,
                   Martin

                  --
                  Es gibt Tage, da gelingt einem einfach alles.
                  Aber das ist kein Grund zur Sorge; das geht vorbei.
                  1. Schönen Guten Abend Martin,

                    EMV fällt nach seinen Messungen nicht nennenswert auf, und umgekehrt ist eine Beeinträchtigung auch nicht zu erwarten. Das Gehäuse kommt ohne EMV-Schutz aus.

                    Sure? ;-)
                    Was ist denn drin? Ein kleiner Microprofessor?

                    Ich hoffe die Chinesen lesen nicht mit: Ein AVR/Atmel-Chip (Risc-Prozessorlein). Programmierung wird nicht verraten ;-)

                    Wie sieht's mit der Stromversorgung aus? Vermutlich ein kleines Steckernetzteil. Wird das mit dem Produkt mitverkauft?

                    Ja, 230 V~ Primär / 3-4,5 Volt DC Sekundär.
                    Und ja, es ist inklusive. Meine Garantie erlischt sogar, wenn ein fremdes, nicht originales Steckernetzteil verwendet wird.

                    Andere Richtlinien außer der EMV sind hier vermutlich nicht zu beachten. Bewegte Teile hat's vermutlich auch nicht, also brauchen wir uns um die Maschinenrichtlinie wahrscheinlich auch nicht zu kümmern.

                    Einige wenige bewegte Teile sind schon drin.

                    Ich wollte dir noch danken für deine umfangreichen Angaben. Ich kann dir ja den ersten von Band laufenden schicken, wenn es soweit ist. Dann darfst du die VAM-Box nach allen Regeln der Laborfolterei quälen - und ich hoffen, dass du keine Mängel findest *g*

                    Viele Grüsse gary

                    1. Hallo,

                      Was ist denn drin? Ein kleiner Microprofessor?
                      Ich hoffe die Chinesen lesen nicht mit: Ein AVR/Atmel-Chip (Risc-Prozessorlein).

                      dann vermute ich mal, dass ich mindestens die ersten 9 Harmonischen der Taktfrequenz (vermutlich 8 oder 16MHz) am Messempfänger sehen würde. ;-)
                      Ist ja auch nicht schlimm, solange die deutlich sichtbaren Peaks unter dem Grenzwert bleiben.

                      Programmierung wird nicht verraten ;-)

                      Logisch! Würde ich auch nicht.

                      Wie sieht's mit der Stromversorgung aus? Vermutlich ein kleines Steckernetzteil. Wird das mit dem Produkt mitverkauft?
                      Ja, 230 V~ Primär / 3-4,5 Volt DC Sekundär.
                      Und ja, es ist inklusive. Meine Garantie erlischt sogar, wenn ein fremdes, nicht originales Steckernetzteil verwendet wird.

                      Gut, also brauchst du eigentlich alles, was den Netzanschluss betrifft, nicht separat zu prüfen, sondern kannst das auf den Zulieferer abwälzen.

                      Andere Richtlinien außer der EMV sind hier vermutlich nicht zu beachten. Bewegte Teile hat's vermutlich auch nicht, also brauchen wir uns um die Maschinenrichtlinie wahrscheinlich auch nicht zu kümmern.
                      Einige wenige bewegte Teile sind schon drin.

                      Ja, aber wahrscheinlich so klein und energiearm, dass von denen keine Gefahr für den Benutzer ausgeht. Ich vermute, ähnlich wie ein Druckkopf bei einem Tintenpisser. Ergo: Nicht relevant.

                      Ich wollte dir noch danken für deine umfangreichen Angaben. Ich kann dir ja den ersten von Band laufenden schicken, wenn es soweit ist. Dann darfst du die VAM-Box nach allen Regeln der Laborfolterei quälen - und ich hoffen, dass du keine Mängel findest *g*

                      Das wird schwierig - wir haben in letzter Zeit so viel zu tun, dass ich kaum mal so "nebenher" was testen kann. Wenn sowas also nicht offiziell als Auftrag reinkommt, sehe ich keine realistische Möglichkeit (und meine Freizeit ist mir zu kostbar, um sie auch noch im Labor zu verbringen).

                      Good luck,
                       Martin

                      --
                      Die letzten Worte des Architekten:
                      Mir fällt da gerade was ein...
                      1. Hi Martin,

                        ...Wenn sowas also nicht offiziell als Auftrag reinkommt, sehe ich keine realistische Möglichkeit...

                        Na klar offiziell. Aber "da fliesst noch ne Menge Wasser den Rhein herunter", wie man bei uns sagt...

                        ...dann vermute ich mal, dass ich mindestens die ersten 9 Harmonischen der Taktfrequenz (vermutlich 8 oder 16MHz) am Messempfänger sehen würde. ;-)

                        Ist ja auch nicht schlimm, solange die deutlich sichtbaren Peaks unter dem Grenzwert bleiben.

                        Oha, ein Profi spricht. Dann wird das so sein... ;-)

                        Viele Grüsse gary

  3. Hello Robert,

    möchtest Du noch ca. 240.000 dazu haben, die ein Freund und ich zusammen auf unserem Server _jeden_ Monat erhalten? Dann lohnt es sich wenigstens.

    Mit Svens Anti Spam Tipps konnten wir diese Zahl wenigstens auf ca. 1.800 im Monat drücken. Das sind für jeden dann noch ca. 25 bis 40 Stück am Tag.

    Nur für diese verbleibenden ca. 50-70 pro Tag (zusammen) würde sich eine Verfolgung überhaupt lohnen, da sie über ihre Serverdaten identifizierbar sind. Nur deshalb wurden sie ja vom MTA durchgelassen.
    Allerdings mussten wir schon resigniert feststellen, dass die meisten davon nicht im westeuropäischen Rechtsraum sitzen...

    Wenn sich also ein engagierter Verein die Mühe machen will, uns dagegen zu unterstüzten. Gerne! Ein altmodischer Brief genügt.

    Harzliche Grüße aus dem
    verschneiten Sankt Andreasberg
    und Frohe Weihnachtszeit

    Tom

    --
    Nur selber lernen macht schlau

    1. Moin Tom!

      möchtest Du noch ca. 240.000 dazu haben, die ein Freund und ich zusammen auf unserem Server _jeden_ Monat erhalten? Dann lohnt es sich wenigstens.

      Um nen Spamfilter zu trainieren auf jeden Fall ;-)

      Allerdings mussten wir schon resigniert feststellen, dass die meisten davon nicht im westeuropäischen Rechtsraum sitzen...

      Unister sitzt in Leipzig, was meines Wissens seit 1990 im westeuropäischen Rechtsraum liegt ;-)

      Harzliche Grüße aus dem
      verschneiten Sankt Andreasberg

      Du glücklicher! In Nordhessen hat es immerhin zu weißer Raureifpracht gereicht, aber leider nicht mehr.

      Viele Grüße,
      Robert

  4. Hallo Robert,

    Eine meiner Emailadressen ist mitsamt meines Namens bei der Unister GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Wagner, gelandet, die so lustige Webseiten wie ab-in-den-urlaub oder diverse Preisvergleiche betreibt, von denen ich nun in unschön unregelmäßiger Reihenfolge „Newsletter“ bekomme. Angeblich hätte ich mich für diese Newsletter registriert, was mir allerdings nicht bewusst ist.

    dann verlange von denen als erstes den Nachweis, dass du diesen Newsletter bestellt haben sollst. Nach dem UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb) sind solche Newsletter-Aktionen nur zulässig, wenn du als Empfänger dem vorher zugestimmt hast. Die Beweispflicht liegt beim Versender (§7 UWG).
    Eine Klausel in den AGB genügt übrigens nicht; es muss schon ein Verfahren sein, dass eindeutig die Willenserklärung dokumentiert. Double-Opt-In wird als eines der wenigen Anmeldeverfahren allgemein anerkannt (Kunde bestellt Newsletter online, Kunde erhält EINE Mail zur Quittierung und muss die Anmeldung noch einmal bestätigen, z.B. indem er eine URL mit einem zufällig generierten Schlüssel aufruft, die in der Mail steht).

    Außerdem solltest du dich ganz konkret auf das Bundesdatenschutzgesetzt berufen und eine umfassende Auskunft nach §34 BDSG sowie Löschung deiner Daten nach §35 BDSG verlangen - einschließlich schriftlicher Bestätigung der Löschung. Zusätzlich kannst du dem Spammer noch einen Verstoß gegen §33 BDSG vorwerfen, nach dem er dich hätte benachrichtigen müssen, dass er deine Daten zu speichern und zu nutzen gedenkt, und zu welchem Zweck.

    Ich möchte nun Unister allgemein die weitere Verwendung meiner Daten untersagen und die Löschung eben dieser Daten verlangen. Gehe ich richtig in der Annahme, dass dafür der Postweg (Einschreiben mit Rückschein) immer noch das Beste ist oder soll ich es erst einmal per Email versuchen?

    Ich versuche es in solchen Fällen immer erst per Mail; da für solche Maßnahmen keine konkrete Form vorgeschrieben ist, ist das auch rechtskräftig. Nur mit dem Nachweis ist es schwer. Ja, Einschreiben mit Rückschein ist etwas Aufwand, lohnt sich aber vielleicht, wenn du jetzt schon im Urin hast, dass der Spammer renitent sein könnte.

    Kann ich außerdem verlangen, dass die mir gegenüber eine Unterlassungserklärung abgeben?

    Ja, du kannst sogar in der Unterlassungserklärung einen Geldbetrag festlegen, den sie bei erneuter Zuwiderhandlung an dich zu zahlen haben. Forderungen in der Größenordnung von 3000 EUR sind schon des öfteren durchgesetzt worden.

    Viel Erfolg,
     Martin

    --
    Heutzutage gilt ein Mann schon dann als Gentleman, wenn er wenigstens die Zigarette aus dem Mund nimmt, bevor er eine Frau küsst.
      (Barbra Streisand, US-Schauspielerin)
    1. Moin Martin!

      dann verlange von denen als erstes den Nachweis, dass du diesen Newsletter bestellt haben sollst. Nach dem UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb) sind solche Newsletter-Aktionen nur zulässig, wenn du als Empfänger dem vorher zugestimmt hast. Die Beweispflicht liegt beim Versender (§7 UWG).

      Damit könnte man ja z.B. T5F anreichern. Aber endlich ein Beitrag mit Paragraphen und Gesetzen für den Hobbyjuristen :-) Da werde ich mal nachlesen:

      […] umfassende Auskunft nach §34 BDSG sowie Löschung deiner Daten nach §35 BDSG verlangen - einschließlich schriftlicher Bestätigung der Löschung. Zusätzlich kannst du dem Spammer noch einen Verstoß gegen §33 BDSG vorwerfen, nach dem er dich hätte benachrichtigen müssen, dass er deine Daten zu speichern und zu nutzen gedenkt, und zu welchem Zweck.

      Oh, §33 BDSG ist ja wirklich interessant. Wenn Unister der Meinung ist, dass sie mich hätten nicht informieren müssen, dann bin ich mal auf deren Erklärung gespannt.

      Ich versuche es in solchen Fällen immer erst per Mail; da für solche Maßnahmen keine konkrete Form vorgeschrieben ist, ist das auch rechtskräftig. Nur mit dem Nachweis ist es schwer.

      Das stimmt allerdings. Aber ich werde es erst einmal so probieren und dann notfalls „hocheskalieren“.

      Kann ich außerdem verlangen, dass die mir gegenüber eine Unterlassungserklärung abgeben?

      Ja, du kannst sogar in der Unterlassungserklärung einen Geldbetrag festlegen, den sie bei erneuter Zuwiderhandlung an dich zu zahlen haben. Forderungen in der Größenordnung von 3000 EUR sind schon des öfteren durchgesetzt worden.

      So langsam fängt es in meinen Fingern zu jucken an ;-) Wie so eine Unterlassungserklärung aussehen kann, habe ich dank Orlandos Antwort schon herausgefunden.

      Viele Grüße und vielen Dank für die Mühe,
      Robert

      1. Hello,

        Damit könnte man ja z.B. T5F anreichern.

        Aber endlich ein Beitrag mit Paragraphen und Gesetzen für den Hobbyjuristen :-)

        genauso würde ich das auch sehen...

        Und wenn man hier überhautp raten darf und kann, belasse Deine Schreiben auch im "unjuristischen" Stil. Schreib einfach in zwei Sätzen, was Dir nicht passt und was Du von den Leuten willst, nämlich Auskunft, aber ohne irgendwelche Paragraphennennung.

        Setze ihnen dafür eine Frist (als einzigen "juristischen" Satz).

        Wenn es sich bis zu dieser Frist nicht zum Guten gewendet hat, dann überlege, ob Dir die Angelegenheit  wirklich so wichtig ist, dass Du auch Geld dafür ausgeben würdest und wenn ja, dann übergib es einem Anwalt, der sich damit auskennt. Aber ärger Dich nicht selber damit herum, das macht nur krank.

        Der Rest liegt in Gottes und des Anwalts Hand...

        Harzliche Grüße aus dem
        verschneiten Sankt Andreasberg
        und Frohe Weihnachtszeit

        Tom

        --
        Nur selber lernen macht schlau

        1. Hallo,

          Aber endlich ein Beitrag mit Paragraphen und Gesetzen für den Hobbyjuristen :-)
          genauso würde ich das auch sehen...

          ja, aber nicht abwertend. Sondern eher im positiven Sinn: Leute, die ihr Schicksal selbst in die Hand nehmen, anstatt alles still zu erdulden.

          Und wenn man hier überhautp raten darf und kann, belasse Deine Schreiben auch im "unjuristischen" Stil. Schreib einfach in zwei Sätzen, was Dir nicht passt und was Du von den Leuten willst, nämlich Auskunft, aber ohne irgendwelche Paragraphennennung.

          Warum? Gerade das gibt oft den Ausschlag. Ich mache das immer so, und meistens kam das sehr gut an. EIn Bekannter von mir hat's vor einiger Zeit sogar (in der Endphase mit RA) bis vors Gericht durchgezogen. Das Verfahren läuft noch, sieht aber für ihn gar nicht schlecht aus. Sein Anwalt hat ihm schon gesagt, er habe sich schon so sorgfältig und intensiv mit den Recherchen bezüglich der Vorschriften, Gesetze und veröffentlichten Präzedenzfälle beschäftigt, dass er ihn (den Anwalt) eigentlich gar nicht gebraucht hätte.

          Wenn es sich bis zu dieser Frist nicht zum Guten gewendet hat, dann überlege, ob Dir die Angelegenheit  wirklich so wichtig ist, dass Du auch Geld dafür ausgeben würdest

          Geld ausgeben? Im Gegenteil. Spamming wird inzwischen mit empfindlichen Geldbußen geahndet, Datenschutzdelikte sowieso, und die Anwalts- und Gerichtskosten trägt auch der Spammer, wenn es so weit kommt. Mit etwas Glück bekommt man sogar noch eine Entschädigung.

          Aber ärger Dich nicht selber damit herum, das macht nur krank.

          Keine Spur - es macht Spaß, wenn man einen der Quälgeister endlich mal in die Pfanne hauen kann.

          Ciao,
           Martin

          --
          "Life! Don't talk to me about life!"
            (Marvin, the paranoid android in Douglas Adams' "The Hitchhiker's Guide To The Galaxy")
        2. Moin!

          Damit könnte man ja z.B. T5F anreichern.

          Aber endlich ein Beitrag mit Paragraphen und Gesetzen für den Hobbyjuristen :-)

          genauso würde ich das auch sehen...

          Und wenn man hier überhautp raten darf und kann, belasse Deine Schreiben auch im "unjuristischen" Stil. Schreib einfach in zwei Sätzen, was Dir nicht passt und was Du von den Leuten willst, nämlich Auskunft, aber ohne irgendwelche Paragraphennennung.

          Wieso sollten ich denn keine Paragraphen nennen? Da weiß man wenigstens, was man in der Hand hat.

          Setze ihnen dafür eine Frist (als einzigen "juristischen" Satz).

          Das sowieso.

          Wenn es sich bis zu dieser Frist nicht zum Guten gewendet hat, dann überlege, ob Dir die Angelegenheit  wirklich so wichtig ist, dass Du auch Geld dafür ausgeben würdest und wenn ja, dann übergib es einem Anwalt, der sich damit auskennt. Aber ärger Dich nicht selber damit herum, das macht nur krank.

          Herumärgern? Wer mich bespammt, sollte aufpassern, dass er nicht derjenige ist, der sich später ärgert. Ein schlechter Ruf ist zwar besser als gar keiner, ist aber trotzdem unschön.

          Der Rest liegt in Gottes und des Anwalts Hand...

          Jaja, vor Gericht und auf hoher See sind wir allein in Gottes Hand ;-)

          Viele Grüße,
          Robert

          1. echo $begrüßung;

            Wieso sollten ich denn keine Paragraphen nennen? Da weiß man wenigstens, was man in der Hand hat.

            Paragraphen allein machen es nicht immer. Es gibt noch diverse Gerichtsurteile, die das eine oder andere im Paragraphen stehende Wort beeinflussen können. Nimm einfach mal an, du seist nicht der erste, der ihm mit der Gesetzeslage daherkommt. Vielleicht hat er ja schon Erfahrung und sich den einen oder anderen Gegenzug ausgedacht. Auch Spamern steht das Internet und offen, und T5F beispielsweise ist ganz sicher nicht nur bei den "Guten" bekannt. Wenn er dich nun abblitzen lässt trotz deiner "Rechtskenntnis", stehst du erstmal ganz schön dumm da.

            echo "$verabschiedung $name";

  5. Hellihello Robert,

    beim Verbraucherschutzbund Brandenburg kann man unerlaubte  Telefonwerbung und SPAM melden, bei der Bundeszentrale auch ( http://www.vzbv.de/go/presse/608/index.html - auch wenn diese aktuell ergoogelte Artikel etwas alt ist).

    Schlussendlich hilft doch nur die Abmahnung (s. a. günni + taz als Negativbeispiel). Und die hilft nur mit Anwalt, und dann flutschts auch, und mit Glück verpennt Dein Gegenüber der Abmahnung zu entsprechen (s. günni und taz). Ich aber bin Mitglied bei Abmanhwelle e.V. und damit erstmal verpflichtet, nicht gleich abzumahnen, sondern erstmal zu kommunizieren im Fall der Fälle. Ich glaube aber nicht daran, dass unlautere Spammer sich um Mails oder dergleichen scheren bzw. sich davon läutern ließen.

    Dank und Gruß,

    frankx

    1. Moin frankx!

      beim Verbraucherschutzbund Brandenburg kann man unerlaubte  Telefonwerbung und SPAM melden, bei der Bundeszentrale auch (http://www.vzbv.de/go/presse/608/index.html - auch wenn diese aktuell ergoogelte Artikel etwas alt ist).

      Vielen Dank für diesen Link! Da es sich beim Spammer um ein deutsches Unternehmen handelt, dürfte mir somit ein weiterer Hebel zur Verfügung stehen. Aber ich probiere es im neuen Jahr (wer arbeitet schon zwischen den Jahren) erst einmal mit T5F, danach wird dann ggf. „hocheskaliert“.

      Schlussendlich hilft doch nur die Abmahnung (s. a. günni + taz als Negativbeispiel).

      Ich dachte, dass dieser Weg Privatpersonen gar nicht freistünde.

      Ich glaube aber nicht daran, dass unlautere Spammer sich um Mails oder dergleichen scheren bzw. sich davon läutern ließen.

      Ich hoffe für Unister, dass es lautere Spammer sind, ansonsten kenne ich durchaus Wege und Möglichkeiten, sie zu läutern.

      Schönes Wochenende,
      Robert