Hi,
wenn das herrliche Amtsgericht Dortmund die Internet-Aspekte unserer Satzung endlich gefressen hat, z.B. online-Versammlungen und dergleichen mehr, die Heinis....
wäre das eigentlich erstmalig der Fall oder gibt es schon andere Vereinssatzungen mit einer Regelung für virtuelle Versammlungen?
freundliche Grüße
Ingo