hi,
Seit wann hast du ein Veto-Recht?
Das Recht auf freie Meinungsäußerung ist sogar im Grundgesetz verankert, mithin auch das Recht, einen Widerspruch, also ein Veto zu äußern.
den begriff Vetorecht hier derart zu verwässern, dass man ihn als nichts anderes als das recht auf freie meinungsäußerung umdeutet, ist doch hier wenig zielführend.
da würde ich mich lieber an die definition von http://de.wikipedia.org/wiki/Veto halten:
Das Vetorecht eröffnet in der Regel einer Minderheit die Möglichkeit, gegen den Willen einer Mehrheit ein Verfahren zu beenden, ein Gesetz oder eine Entscheidung zu verhindern.
dass das in eben dieser form hier aber _keine_ anwendung findet, sollte nachvollziehbar sein.
gruß,
wahsaga
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