Von mir aus soll man neben dem strafrechtrechtlich Vorgebenen auch noch einige Themen bewusst ausklammern, die ansonsten unter die Freiheit der Meinungsäusserung fallen, wie z.B. Debatten darüber, ob es Auschwitz gegeben hat oder den Genozid an den Armenen. Darauf habe ich auch keinen Bock.
Den Genozid an den Armenen kannst du diskutieren, solange du willst. Für "Auschwitz" (gemeint ist wohl der Holocaust) gilt §130, Absatz 3.
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Reden ist Silber, Schweigen ist Gold, meine Ausführungen sind Platin.
Reden ist Silber, Schweigen ist Gold, meine Ausführungen sind Platin.