Hallo
Ich habe nichts dagegen geäußert, dass Verfehlungen bestraft werden sollen.
Aber ich bin der Meinung, dass die Durchsetzung der Strafen sich nicht gegen das Unternehmen (und damit gegen die Mitarbeiterschaft) richten darf …
Gegen wen denn sonst, wenn doch das Unternehmen gefehlt hat?
… sondern nur gegen die verantwortlichen Manager und ggf. Eigentümer, wenn die Manager nicht ermittelbar sind.
Eigentum verpflichtet, nicht loyale Arbeitsleistung.
Schon führst du dich selbst ad absurdum. Manager sind nicht Eigentümer sondern Angestellte (auch wenn sie immer wieder anderes glauben machen wollen). Sie handeln im Namen und Auftrag der Firma, die sie angestellt hat. Bleibt es also doch wieder bei der Firma und, um deinen letzten Punkt, das Zur-Verantwortung-Ziehen der Eigentümer zu hinterfragen, ist es also schlussendlich der Aktionär als Miteigentümer der Firma, der die Strafe für nicht von ihm getroffene Entscheidungen zahlen soll?
Tschö, Auge
Wenn man ausreichende Vorsichtsmaßnahmen trifft, muss man keine Vorsichtsmaßnahmen mehr treffen.
Toller Dampf voraus von Terry Pratchett