Hello,
Ich habe nichts dagegen geäußert, dass Verfehlungen bestraft werden sollen.
Aber ich bin der Meinung, dass die Durchsetzung der Strafen sich nicht gegen das Unternehmen (und damit gegen die Mitarbeiterschaft) richten darf …
Gegen wen denn sonst, wenn doch das Unternehmen gefehlt hat?
Gegen die Eigentümer und deren direkt Ermächtigte. Nicht aber gegen die abhängig Beschäftigten, die keinen wesetnlichen Einfluss auf die Handlungen hatten.
… sondern nur gegen die verantwortlichen Manager und ggf. Eigentümer, wenn die Manager nicht ermittelbar sind.
Eigentum verpflichtet, nicht loyale Arbeitsleistung.
Schon führst du dich selbst ad absurdum.
Nein, ich führe mich gar nicht ad Absurdum, sondern bestenfalls meine geäußerte Meinung. Aber das stimmt hier auch nicht!
Manager sind nicht Eigentümer sondern Angestellte (auch wenn sie immer wieder anderes glauben machen wollen).
Die bestellten Geschäftsführer sind frei in ihren Entscheidugen. Wenn sie durch Eigentümer zuviel reglementiert und gesteuert werden, werden diese dadurch zu faktischen Geschäftsführern (zumindest in DE) und damit auch haftbar für Verfehlungen.
Und das ist ja genau das, was ich für Aktiengesellschaften usw. befürworten würde. Die Hauptaktionäre müssen selber bluten, wenn sie Scheiße durchgehen lassen. Dann gäbe es keine "Exxon-Unfälle" mehr und auch keine (umindest weniger) Geisterstädte.
Sie handeln im Namen und Auftrag der Firma, die sie angestellt hat.
Die sie bestellt hat. Ein Geschäftsführer wird nicht angestellt, sondern bestellt. "Angestellter" ist er nur im SInne des Sozialrechts. Er ist aber nicht weisungsgebunden, sondern muss nach den Statuten des Unternehmens und eigenem Ermessen handeln, sonst siehe oben.
Liebe Grüße
Tom S.
Es gibt nichts Gutes, außer man tut es
Andersdenkende waren noch nie beliebt, aber meistens diejenigen, die die Freiheit vorangebracht haben.