Henry: Recht auf Vergessenwerden

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Hallo TS,

ähnliches ging mit auch durch den Kopf.

mir auch.

Kundendaten dürfen nach buchhalterischen und fiskalischen Grundsätzen gar nicht vernichtet werden, sondern müssen mWn 7, 10 oder sogar 30 Jahre aufbewahrt werden, je nach Hintergrund.

Ja. Und dann noch die Frage, darf ich meinem Steuerbüro überhaupt die Daten geben ohne das vorher auch wieder explizit zu deklarieren?

Die DSVGO wird meiner Einschätzung nach wieder nur die Kleinen killen, die Großen machen weiterhin was sie wollen und haben damit erreicht, was sie wollten: die "Liquidierung" ihrer nachwachsenden Konkurrenten und den nächsten Schritt zur "Weltherrschaft".

Für eine Verschwörung halte ich das zwar auch aber von anderer Seite.

Gruss
Henry