TS: Recht auf Vergessenwerden

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Hello,

Ja. Und dann noch die Frage, darf ich meinem Steuerbüro überhaupt die Daten geben ohne das vorher auch wieder explizit zu deklarieren?

Wenn "betriebsübliche Nutzung" deklariert wurde, dürfen relevante Daten selbstverständlich an geeignete Handlungsgehilfen und/oder Rechtsvertreter weitergereicht werden.

Dies aber auch immer nur mit der Maßgabe der Verschwiegenheit und der "Rückgabe" nach erfolgter Verarbeitung. Das bedeutet, dass von manchen Bearbeitern keine Kopien der gelieferten Grunddaten angelegt werden dürfen und diese eben nach Fertigstellng der Bearbeitung dort vernichtet werden müssen. Man darf bestenfalls unter einem Anonymisierungsschlüssel das Ergebnis speichern, wenn dieses Relevanz für weitere Verarbeitungsschritte hat (Statistikdaten, Gentests, usw. ). Das war aber früher schon so, dass die Personalabteilung kaum Daten an die Fertigungsplanung geben durfte und der Betriebsarzt nicht an die Geschäftsleitung usw. Daran gehalten hat sich wohl kaum einer. Darüber gibt es ein recht ausschweifendes Buch "Macht und wie man mit ihr umgeht", das man inzwischen für weniger als 2 Euro erwerben kann. Er beleuchtet darin besonders den interdivisionären und interpartitionären Datentransfer durch "Beischlafgespräche" ;-)

Mir kommt das Ganze inzwischen so vor, als hätte ich das mit den Datensicherheitsplänen der Bundeswehr vor 40 Jahren schon mal verinnerlichen müssen. Da saß ich im Büro und musste diverse Planungen erarbeiten, ohne dafür aber die notwendigen Daten benutzen zu dürfen :-O

Liebe Grüße
Tom S.

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