Auge: Die DSGVO in der Praxis umsetzen (Musterbeispiel)

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Hallo

Mal von dieser offenen Art abgesehen, geht's dann erst richtig los, da gibt's die Details mit mehreren Reitern und natürlich, last but not least, die Datenschutzhinweise.

Wenn man sich das nur oberflächlich anschaut, ist das schon ein Berg, wenn man aber die Feinheiten und Details sieht, erkennt man wie viel Arbeit da drin steckt und warum das kaum eine kleine Webagentur für ihre Kunden zufriedenstellend anbieten könnte.

Das muss bei solchen doch recht großen, Daten-verarbeitenden Betrieben schon ein Jurist machen. Wahrscheinlich brauchen die sogar einen Datenschutzbeauftragten.

Wahrscheinlich hatten solche Firmen schon vor der DSGVO einen Datenschutzbeauftragten benötigt und hatten ihn auch. Wer sich schon zu Zeiten des BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) an selbiges gehalten hat musste mit Einführung der DSGVO vor zwei Jahren nicht allzu viel ändern und wer nicht erst auf den letzten Drücker mit den Anpassungen begonnen hat, hat sich, im Gegensatz zu den ganzen Aufgeschreckten, zurücklehnen können.

Aber wer viel mit Personenbezogenen Daten zu tun hat, muss das auch dokumentieren. Ich finde das ok. Dann können alle beteiligten mal darüber nachdenken, ob das auch sinnvoll ist.

Korrekt. Dass sich viele Sammler von persönlichen Daten (inklusive Websitebetreiber) bisher eben keine Gedanken darüber gemacht haben, obwohl sie das per Gesetz auch vor der DSGVO hätten machen müssen, ist keine Entschuldigung. Jetzt tun es viele, mit durchaus positiven Nebeneffekten, wie auch Henry schon bemerkte. 😉

Ganz besonders amüsant fand ich dies. Ich habe jetzt gerade(und bin schon schnell bei so was) bestimmt 20min. darüber gehangen, jetzt sollen normale Leser sich dies jedes Mal aufs Neue antun, wenn sie die Seite erneut besuchen, ernsthaft? rofl 😉

Wie denn sonst? Via RSS-Feed oder gar diff? Unter der Erklärung steht immerhin der Stand des Textes, wenn auch nur Monat und Jahr.

Wie das wohl bisher bei Änderungen an Benutzungsbedingungen oder AGB gehandhabt wurde …? Und was nun an einer Datenschutzerklärung in dieser Hinsicht grundsätzlich so anders ist …?

Alles in allem, muss ich sagen, bisher die m.M.n. beste(gesetzestreue) DSGVO-Umsetzung einer bekannteren Seite, die einem(zumindest mir) aber auch wieder zeigt, dass diese Pflicht so in dieser Form nicht der richtige Weg sein kann.

Du beurteilst nur die ersten Umsetzungen. Richtig interessant wird es erst, wenn es die höchst-richterlichen Urteile gibt.

Bis zu höchstrichterlichen Entscheidungen kann es aber noch einige Jahre dauern. Selbst Urteile unterer Instanzen werden mMn schon Tendenzen erkennen lassen.

Dann sieht man, ob die DSGVO … zu umfassenden, kurzen und verständlichen Datenschutzerklärungen ohne große Floskeln führt.

In der DSGVO selbst werden die Datenschutzerklärungen ja in einer solchen Form gefordert (einfache und verständliche Sprache). Was ich auf Webseiten aktuell so sehe, entspricht dieser Anforderung leider meist nicht. Eigentlich ist man in Bezug auf diese Forderung als Laie und von der Juristerei Unbeleckter am besten dran, weil man ja üblicherweise selbst nur mit einer einfachen Sprache beschreiben kann, was man auf seiner Webseite so tut beziehungsweise tun lässt. Leider wird dieser Vorteil oft von der eigenen Unkenntnis mehr als aufgebraucht.

Irgendeinen fremden Dienst in seine eigene Seite einzubinden geht schnell. Sich über die Implikationen für sich selbst und seine Besucher zu informieren bedeutet hingegen Arbeit. Nicht viele haben sich diese bisher gemacht. 😟 Nun müssen sie und das ist gut so.

Tschö, Auge

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Eine Kerze stand [auf dem Abort] bereit, und der Almanach des vergangenen Jahres hing an einer Schnur. Die Herausgeber kannten ihre Leser und druckten den Almanach auf weiches, dünnes Papier.
Kleine freie Männer von Terry Pratchett