Henry: Self-Blog: DSGVO = Y2K 2.0 ?

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Hallo Camping_RIDER,

Moment, „Abmahnen“ ist keine kommerzielle Nutzung.

Natürlich nicht.

„Weiterverarbeiten und Verkaufen“ wäre eine kommerzielle Nutzung.

oder eben auch eine Dienstleistung.

Für eine Abmahnung muss man ja erstmal selbst Rechte haben.

Hängt davon ab wie kreativ die sind… hm.... will jetzt auch keine Anleitung geben, daher mal grob, wenn diese Linkverpflichtung begründet wird mit der Nutzung deren Portals, ja dann ist's schwierig. Wie gesagt, OpenOffice-Betrüger haben auch oft Recht bekommen.

Abmahnungen ohne tatsächlich existierende rechtliche Grundlage muss man sich gut überlegen

sagte ja schon, weiß nicht ob die sich das trauen, weiß aber auch leider, dass viele aus Angst heraus und den Weg zum Anwalt scheuen, bezahlen würden.

man kann solche Abmahnungen nämlich sonst ganz einfach nehmen, inklusive Kostennote in den Papierkorb werfen

ob das sinnvoll wäre und damit u.U. Widerspruchsfristen nicht einhält, hm... weiß nicht.

und selbst im Hinblick auf Unterlassung der Abmahnung und der damit verbundenen Anmaßung abmahnen.

Das auf jeden Fall.

Gruss
Henry