Camping_RIDER: Self-Blog: DSGVO = Y2K 2.0 ?

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Aloha ;)

„Weiterverarbeiten und Verkaufen“ wäre eine kommerzielle Nutzung.

oder eben auch eine Dienstleistung.

Nein, inwiefern soll man ein Bild in einer Dienstleistung nutzen?

Eine Abmahnung ist keine Dienstleistung, sondern ein Mittel zur Widerherstellung verletzter Rechte.

Der teilweise damit gemachte Profit ist höchstens (zweifelhaft legales) Nebenprodukt, aber ganz sicher keine Dienstleistung mit dem Werk.

Abmahnungen ohne tatsächlich existierende rechtliche Grundlage muss man sich gut überlegen sagte ja schon, weiß nicht ob die sich das trauen, weiß aber auch leider, dass viele aus Angst heraus und den Weg zum Anwalt scheuen, bezahlen würden.

Klar. Es gibt ja auch genug Leute, die sich Virenscanner für Geld kaufen, weil ihnen jemand aufschwatzt, dass ja sonst ihr PC verseucht wird 😂

Grüße,

RIDER

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