Hallo Michael!
Soweit ich weis, (ich bin kein Jurist!) gelten fuer Softwareprodukte
zumindest folgende Regeln:
-
In Deutschland gibt es fuer Software keine Moeglichkeit
einer Patentierung, aber ... -
... Software unterliegt - sofern nicht schriftlich explizit etwas anderes vereinbart wurde -
immer automatisch dem Copyrightschutz. Dieser ist international gueltig,
es gibt jedoch einige wenige Ausnahmestaaten (frag' mich jetzt nicht, welche...).
D.h. grundsaetzlich bedarf es IMMER einer Einwilligung des Urhebers, wenn
Du fremde Grafiken/Applets/JavaScripte usw. auf Deiner Homepage
veroeffentlichen willst.
Ich weiss nicht, inwieweit Regel 2) in Arbeitnehmer/Arbeitgeber-Verhaeltnissen
eingeschraenkt ist, da z.B. auch im Patentrecht Arbeitnehmererfindungen
besonders geregelt sind.
Falls in meiner Antwort Fehler sind, waere ich fuer die Korrektur eines
juristisch bewanderteren dankbar!
Viele Gruesse
Andreas