Hi Cheatah,
Dir bei Vertragsbruch zu helfen wäre Beihilfe und damit strafbar - in der Tat ist übrigens die Verleitung zu einer Straftat bereits strafbar. Daß hier man bloß kein Anwalt mitliest, Michael, das wäre gar nicht gut für Dich ;-)
Fuer dich auch nicht ;-) denn das ist juristisch ziemlicher Stuss, nix fuer ungut. Klar waere Vertragsbruch rechtswidrig (und deshalb stimm ich dir auch prinzipiell zu was das Austricksen von Freehostern angeht) aber: nicht alles was (zivil-)rechtswidrig ist auch strafrechtlich relevant (Gott sei Dank!).
Und so Sachen wie "Beihilfe" und "Anstiftung" gibt es immer nur im Zusammenhang mit einer Straftat (sog. Haupttat), wozu Vertagsbruch wie gesagt nicht gehört.
ciao
-joerg