Fuer dich auch nicht ;-) denn das ist juristisch ziemlicher Stuss, nix fuer ungut. Klar waere Vertragsbruch rechtswidrig (und deshalb stimm ich dir auch prinzipiell zu was das Austricksen von Freehostern angeht)
So ein quatsch, natürlich ist es eine persönliche Bereicherung und nicht nur ein plumper Vertragsbruch, damit ist es selbstverständlich auch strafrechtlich verfolgbar, auch wenn man dem vermeindlichem Provider ggf. auch zumuten könnte die Inhalte und dessen Ausführung zu prüfen.
Der betreiber "beraubt" quasi den Provider um seine Resourcen, das ist sogar einfacher zu verstehen wie die Geschichte mit dem (c).
Dennoch insbesondere wenn es vorsätzlich geplant ist, die Werbung auszublenden, ist es spätestens dann eine Straftat.
Damit hat cheatah absolut richtig erkannt, das es beihilfe wäre jemandem dabei zu helfen. Beamten die das hier mitlesen wären sogar Meldepflichtig bezgl. geplanter Straftaten ...
Gruß aus Hamburg
Knud Schiffmann