joerg: Schließen von Werbefenstern...===»

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Hi Knud,

So ein quatsch, natürlich ist es eine persönliche Bereicherung und nicht nur ein plumper Vertragsbruch, damit ist es selbstverständlich auch strafrechtlich verfolgbar, auch wenn man dem vermeindlichem Provider ggf. auch zumuten könnte die Inhalte und dessen Ausführung zu prüfen.

wie du meinst. Aber ich hab doch gar nicht behauptet, dass das Ausblenden der Werbung KEINE Straftat ist. In meinem Posting ging es ueberhaupt nicht darum, wie das Ausblenden der Werbung juristisch zu bewerten sei.
Ich habe _nur_ geschrieben, dass es so etwas wie "Beihilfe zum Vertragsbruch" oder "Anstiftung zum Vertragsbruch" nicht gibt, weil es den Straftatbestand "Vertragsbruch" nicht gibt. Und daran ist auch nicht zu ruetteln.

Aber du vermutest trotzdem richtig, dass ich das Vorhaben zwar nicht fuer legal, gleichwohl aber fuer NICHT strafbar halte, aber _den_ Streit wollte ich ja gar nicht vom Zaun brechen. Vielleicht klaert mich ja noch jemand auf, wonach das Ausblenden der Werbung bestraft werden koennte. Ich lasse mich gern belehren.

schoene gruesse
-joerg