hallo alle,
wie wird eurer Erfahrung nach die konzeptionierung und erstellung von webseiten vor dem fiskus behandelt?
handelt es sich hierbei um eine freiberufliche oder gewerbliche tätigkeit?
mit welchen worten begründet man die freiberufliche tätigkeit, da es sich meiner meinung nach nicht um programmierung, sondern vorwiegend um gestaltung ähnlich der arbeit eines grafikers handelt (zumindest bei mir so)?
hat jemand erfahrungen gesammelt?liebe grüße
andreas
Freiberuflich.
Aber auch da Mehrwertsteuerpflichtig! (Quartalzahler)
Keine Gewerbesteuer - kein IHK Gedöns.
Aber in der Tat: der Steuerberater weiß das besser ...
CU
Bo