Hallo!
Da wir uns ja gerade über diese Geschichten mit den Abmahnungen der links rumgeärgert haben, hier mal eine artverwandte Frage. Vielleicht sind unsere Juristen ja noch aufgewärmt <g>. Jeder kennt so Seiten wie momentan z.B. http://www.gier.de (bewußt nicht verlinkt - Inhalt sinngemäß wie - "Hier entsteht gerade eine neue HP, Inhalt wurde noch nicht hinterlegt, bei Fragen usw. bitte an webmaster@gier.de wenden"). Nun - mal angenommen, jemand hat tatsächlich Inhalte anzubieten und die passendste Domain dafür ist gerade an so eine Null-Seite vergeben. Mich würde mal interessieren, ob man so eine Seite auf Gedeih und Verderb halten kann, auch wenn z.B. berechtigte Interessen anderer (Marke, Namensrecht usw.) dagegen stehen - bzw. wo hierfür die Grenze liegt. Auch würde mich eure Meinung zu derartigen "Null-Seiten" (ich nenn sie jetzt einfach mal so) interessieren.
Bin auf eure Antworten gespannt!Viele Grüße
Andreas Bierhals
So weit ich darüber Infos gelesen habe, ist man als Domain-Inhaber meistens auf verlorenen Posten, wenn irgendein "großer" Interessent die Domain haben will. Juristisch nennt man so etwas wohl "Grauzone".
Allerdings war ich der Meinung, daß diese Anmeldung von "Nullseiten" mittlerweile zurückgegangen ist. Denn die Zeiten, wo windige Geschäftemacher Domains sackweise angemeldet haben, um sie dann an Firmen weiterzuverkaufen, sind doch langsam vorbei.
Auf jeden Fall finde ich so etwas ziemlich S......... !
Tschau
Olli