hallo andreas,
Mich würde mal interessieren, ob man so eine Seite auf Gedeih und Verderb halten kann, auch wenn z.B. berechtigte Interessen anderer (Marke, Namensrecht usw.) dagegen stehen - bzw. wo hierfür die Grenze liegt.
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generell kann man folgendes sagen (sind allerdings "nur" angelesene infos ;): kommunen + unternehmen gehen vor privatleute. wenn also eine musterstadt sich im internet präsentieren möchte und max meier (einwohner von musterstadt) betreibt unter der domain www.musterstadt.de seine private homepage, so bekommt die stadt wohl 100pro die rechte an der domain zugesprochen, sollte es denn vor gericht gehen, das gleiche gilt für "unternehmen <-> privatperson" (man denke nur an den fall www.krupp.de, da hatte ein herr krupp (der hieß wirklich so) einen webauftritt (ob firma oder privat weiß ich gar nicht mehr) liegen, daß gericht sprach die domain allerdings dem krupp-konzern (der mit dem stahl) zu, da der überwiegende teil der besucher wohl den "stahl-krupp" suchen würde). generell denke ich: je größer/bekannter die "streitende" firma, desto geringer die chancen für den "domain-halter". bei wired habe ich jetzt mal gelesen, daß (in den usa?) wohl künftig eingetragene markenzeichen einen weiteren schutz bei den domains genießen, um mißbrauch auszuschließen.
gr33tz
vac