Hi Thomas
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Auch wenn ich dein Wut verstehen kann.
Wem sollte nun krupp.de gehören?Peter Krupp aus Bayern?
Magdalene Krupp aus Dresden?
Otto Krupp aus Hannover?
In diesem Falle gilt ganz klar: Werzu erst kommt mahlt zuerst, aber eine domain "wegzuklagen" von jemand, der krupp heißt, nur weil die Fa. Krupp (ich weiß, daß der Gründer ein "Krupp" war) bekannter ist oder man mit dem Namen eben eher die Fa. verbindet, das ist es was mich wurmt. Ich finde, daß jedem das gleiche recht auf diese domain zusteht.
Auch wenn es bedauerlich ist, daß jemand seinen Domain zugunsten einer FA. verloren hat, es gibt Fälle wo diese Entscheidung eine Berechtigungsgrundlage hat.
Es sollten jedoch solche Fälle gründlich behandelt werden, bevor es einen Richterspruch gibt.
Ist richtig, nur wo fängt diese Berechtigungsgrundlage an, ein Paradebeispiel ist die domain "eltern.de". Da ich selbst ein "Elternteil" bin, verbinde ich mit dem Begriff "Eltern" etwas anderes, als eben diese Zeitschrift, der die domain letztendlich zugesprochen wurde. Und m.E. stand das Wort Eltern auch schon vor der ersten Ausgabe der Zeitschrift Eltern im Duden. D.h. Eltern ist primär ein allgemeiner Begriff der deutschen Sprache und erst sekundär ein Produktname, ich frage mich, wie kann jemandem ein Anrecht auf einen allgemeinen Begriff zugesprochen werden, wie in diesem Falle geschehen. Ist doch irgendwie nicht korrekt, oder....?
Viele Grüße
Andy