Pete: Domainrecht????

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die Urteile, die dort stehen sind ja jedem bekannt, nur keimte in mir gerade etwas Wut auf, als ich laß und mir erstmalig richtig bewußt wurde, daß die Domains krupp.de und shell.de nicht von den Erstreservieren und in dem Fall auch von den "(Nach-) namensinhabern weiterbetrieben wurden, da scheinbar tatsächlich in unserem Land Markenrecht mehr als Namensrecht gilt.

Natürlich scheint es, daß es manchmal nicht immer mit rechten Mitteln zugeht. Aber meistens haben diese Urteil eine gute Begründung...

z.B. Fall1

Die Deutsch-Slowakische-Freundschaft e.V. meldet die Domain dsf.de an! Aber: der Benutzer der dsf.de eintippt, erwartet alles andere als einen gemeinnützigen Verein. Der Fernsehsender hat zudem einen Imageschaden - nach dem Motto: die haben ja noch nicht einmal eine coole domain....

z.B. Fall2

Eine Marketing Argentur (www.all-in-all.com) läßt sich den Namen musiksommer.de reservieren. Diese Agentur will ein allumfassendes Informationssystem in Mecklenburg-Vorpommern aufbauen - dazu gehört auch Kultur - unter anderem Informationen zum ansässigen Musiksommer. Hat diese Firma ein Recht auf diesen Namen, obwohl die einzige Intention dabei ist, den Namen sich gegen Geld bezahlen zu lassen oder ein Angebot für den Musiksommer auf der Domain zu betreiben? Sehr fragwürdig...
Die Musiksommer GmbH hat sich einen Monat danach die Domain musiksommer-mv.de reserviert. Ich habe mehrere Urteile gesehen, wo eingetragene Gesellschaften mehr Rechte anerkannt bekommen haben.

Ich finde, die Rechtsprechung sollte zugunsten des Benutzers ausfallen. D.h., daß nicht unbedingt der Erstreservierer volle Namensrechte genießt, sondern der, der jahrelang diesen Namen für teures Geld promoted hat. Ansonsten könnte es passieren, daß Gegenkampagnen von konkurrierenden Firmen auf noch nicht reservierten Domains publiziert werden könnten...

andere Meinung?

cu Pete