Kess: «a href...» fuer 1895 Mark

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Interessieren würde mich die Meinung einer Fachkollegin des Freiherren. Darum habe ich eine befreundete Anwältin, die sich zufällig mit Markenrecht beschäftigt und zum Thema Internet auch nicht fragt, ob man das essen könne, mal darauf aufmerksam gemacht. Die Antwort
werde ich hier einstellen.

Well, hier einige Auszüge aus der recht langen Antwort...
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Tja, als Jurist habe ich gelernt, alles von allen Seiten betrachten zu können
und auch dementsprechend argumentieren zu können.

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Das Problem ist in der Tat, daß Du in der Tat vielleicht nicht möchtest, daß
Dein Produkt, Deine Firma auf bestimmten Seiten "steht".
Also, z.B. eine Neonazi-Homepage. Stell Dir mal vor, Du geräst aus Zufall auf
eine solche Seite, deren Inhalte Du zutiefst ablehnst. Dann mußt Du feststellen,
daß dort aber eine Link auf Deine Seite gesetzt wurde mit dem Hinweis.....
Möchtest Du das....? Hast Du dann nicht auch die Befürchtung, daß der Besucher
dieser Seite Dich in einen Topf mit diesen Neonazischei.......wirft.....

Ich denke, wir kennen die Antwort......natürlich würde Dir das nicht
passen...und Du wärest bestrebt, eine solche Verlinkung unterbinden zu können.

Letztlich ist die Lösung des Problems doch sehr einfach, oder ?????

Du würdest doch auch sagen, warum haben die mich vorher nicht einfach mal
gefragt.....Ein Anruf und ich hätte sagen können, o.K., auf der und der Seite
möchte ich verlinkt sein und auf der und der Homepage bitte nicht.

Auch wenn man es uns Anwälten oftmals nicht glauben mag, aber auch wir haben
unsere Ehre *ggggg*. Ich möchte z.B. auch nicht, daß beispielsweise unsere
Kanzlei auf einer Neonazi-Homepage in einem Atemzug mit anderen
"Neonazi"-Anwälten oder sonstwas verlinkt würde. Das würde doch den Eindruck
erwecken, als wäre unsere Kanzlei ebenfalls ein Hort der Ewiggestrigen.....Nein
Danke. Hier muß ich natürlich auch die rechtliche Möglichkeit haben, eine
derartige Verknüpfung gegen oder ohne meinen erklärten Willen unerbinden zu
können.

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Soweit der Auszug.

Gruß Kess