Boris Hoeller: «a href...» fuer 1895 Mark

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Meine Meinung dazu: immer, wenn so ein Link abgemahnt wird, sollte sich die "Szene" moeglichst schnell zusammentun und jeder genau diesen Link auf seinen Seiten setzen. Das Ganze natuerlich gross an die Glocke haengen, mit Presse und so. Es wird Zeit, dieser Art von "Rechtsauffassung" mal mit den Mitteln des neuen zivilen Ungehorsams, die das Internet bietet, entgegenzutreten.

viele Gruesse
  Stefan Muenz

Ein Abmahnungsfall von RA und Dipl. Ing. G. Freiherr v.G

www.gravenreuth.de

F.v.G. ist der Rechtsanwalt der Inhaberin der Wortmarke 'Explorer', die Marke, an die M$ jedes Jahr 'ne Menge Knete zahlt .....

Wer Markenrechte hat muß diese praktisch auch verteidigen, will er sie nicht verlieren.

So wurde ein Kölner Softwarehersteller, der die Domain
http://www.telcoexplorer.com/

whois telcoexplorer.com

Registrant:
XXXXXX YYYYYYY Softwareentwicklung (TELCOEXPLORER-DOM)
   WWWWWW 22222
   Koeln, 5XXXX
   DE

offenbar erfolgreich von F.v.G abgemahnt.

Ohne die Geschichte zu kennen, kann man sie doch erzählen.

http://www.telcoexplorer.com/  ist einstweilig dichtgemacht worden. =>  § 14
II 2 MarkenG. "telcoexplorer" ist der prioritätsälteren Marke "Explorer"
ähnlich. Sie wird im Geltungsbereich des MarkenG benutzt.
Verwechslungsgefahr dürfte bei Dienstleistungsidentität gegeben sein.

Der zitierte Fall ist ein Folgeverfahren. Nicht der Hersteller oder Vertreiber der telcoexplorer Software hat abgemáhnt, sondern die Markeninhaberin der Wortmarke von "explorer" und "explora" in den Waren/Dienstleistungsklassen 9,42 (Hardware/Software).

Die umstritten diskutierte Frage, ob das Setzen eines Verweises eine markenmäßige Benutzung im geschäftlichen Verkehr darstellt, kann so oder so beantwortet werden.
Es kommt aber schon auf die genauen tatsächlichen Umstände an.
Man kann und  sollte das nicht über einen Kamm scheren;)
Im vorliegenden Fall wird es vielleicht zu einer Entscheidung des LG München kommen müssen, die dann für Erhellung sorgt. Der Fall ist noch nicht klar entschieden.

Zum Setzen von Links gibt es das Urteil des LG Verden
http://www.online-recht.de/vorent.html?LGVerden981207
das aber offenbar in Berufung gegangen ist.
Die Steinhöfel Entscheidung des LG und OLG Hamburg (da Vergleich) gibt es ja auch noch.

Wer an der Diskussion interessiert ist:

de.org.ccc
de.soc.recht.datennetze

Grüße aus Bonn
Bo