Wilhelm Turtschan: «a href...» fuer 1895 Mark

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hallo,

http://www.online-recht.de/vorent.html?LGVerden981207

ich habe mir dieses Urteil mal angesehen und bin jetzt ziemlich verunsichert.

Fallbeschreibung:
Meine Firma vertreibt Rechner der Firma IBM und SIEMENS (mit Partner-Status). Auf unseren  - in Arbeit befindlichen - Internetseiten setzte ich Links fuer weitergehende Informationen zu den entsprechenden Herstellerseiten. Das sollte ich jetzt wohl besser lassen und die Produktbeschreibungen selbst erstellen, oder?
(die Links sind jedoch eindeutig mit dem Hinweis auf die Original-Herstellerseiten gekennzeichnet)

Fuer eine kurze Antwort waere ich sehr dankbar

Gruesse
Wilhelm