Stefan Falz: Domain-Namen vers. Namensrecht

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Hallo,
Hat sich jemand schon mal mit der Frage beschaeftigt, wie man es anstellt, sicherzugehen, dass dem eigenen, neuen Domain-Namen nicht irgendwelche Namens- oder sonstige Rechte anderer entgegenstehen?

Hallo,

vorab mal eins. In Deutschland darf man fast gar nix, denn wie man am Beispiel www.krupp.de u.ä. sieht, geht der Private Domainbesitzer an letzter Stelle. Gut, bei global auftretenden Unternehmen oder Städten, ... sehe ich das ja auch noch ein, aber wenn ich jetzt z.B. Holladi heiße und irgendeiner auf die Idee kommt, diesen Namen als Marke eintragen zu lassen (für was auch immer), kann derjenige Abmahnungen verschicken, obwohl die Domain schon seit Jahren mir gehört. Resultat: Ich zahle die Anwaltsgebühren und gebe die Domain frei, da ich nicht das Geld habe, mich gegen solche Machenschaften zur Wehr zu setzen.

Beispiele:

  1. Ich gebe meiner Domain den Namen meines Geburtsortes.
    Erlaubt?

Nur solange die Stadtväter Deines Geburtsorts nichts dagegen haben.

  1. Ich wandele den Namen einer bereits bestehenden Domain durch Bindestrich ab. Rechtlich OK?

Das kommt auf den Namen an. Viele Namen sind in allen möglichen Schreibweisen geschützt. Bei Markennamen, die in dieser Schreibweise zwar nicht geschützt sind, kommen die Unternehmen mit Ihrer Klage vor Gericht meistens trotzdem durch (Verwechlungsgefahr, ...).
Bei normalen Domains kommt es auf den Inhaber der Originaldomain an. Wenn der schlecht gelaunt ist, kann es zu Streitereien um die Domain kommen, aber wer dabei gewinnt, kann nicht pauschal beantwortet werden.

  1. Was noch???

???

Tschau, Stefan