Hallo Stefan
vielen Dank fuer diese fundierten Infos!
Bitte ;-)
Ein Dateiformat jedoch, das diesen patentierten Algorithmus benutzt, jahrelang "frei herumlaufen" zu lassen und dann ploetzlich dafuer abkassieren zu wollen, ist mehr als zweifelhaft und darf schon als boese Absicht gewertet werden. Aber darueber reg ich mich nicht mehr auf, hat wirklich keinen Sinn. Too many GIFs anywhere ;-)
<unbestätigte Vermutung>
In der Patentschrift steht die Firma 'Sperry Corporation' als Patentanmelder. Es kann sein, dass diese Firma irgendwann von Unisys übernommen wurde und Unisys erst einige Zeit nach der Übernahme (durch die Verbreitung von GIF) auf die nun zu Ihre gehörenden Patente aufmerksam wurde.
</unbestätigte Vermutung>
Was ich nicht ganz verstehe ist, wieso Unisys Lizenzgebühren von Websitebetreibern einfordert, da beim "Lagern" und Weiterleiten von GIF-Bildern über den Web-Server der patentierte LZW-Algorithmus gar nicht zur Anwendung kommt.
Die müssten wirklich anhand einzelner GIFs prüfen, mit welcher Anwendung das GIF erstellt wurde, dann den Hersteller eruiren und dann nachweisen, dass dieser keine oder eine nicht ausreichende Lizenvereinbarung hat. Erst dann könnte man den Web-Site-Betreiber zu Verantwortung ziehen (wobei dies auch noch rechtlich zu prüfen wäre).
Grundsätzlich erlaubt das GIF-Format, in einem bestimmten Abschnitt anwendungsabhängige Daten zu speichern. Ob und in welchem Umfang dies einzelne Anwendungen tun, kann ich leider nicht sagen.
Vielleicht reicht es in nächster Zeit noch dazu, ein passendes Perlscript zu schreiben. Dazu muss ich nicht mal den LZW-Algorithmus kennen (und anwenden ;-)) ), da diese Daten in offenen,unkomrimierten Abschnitten des GIF-Formates abgelegt sind. Gebt mir also noch etwas Zeit ... ;-)
Grüsse
Tom