Swen: BSI die Zweite AUUUUUUUA

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Moin Stefan,

grundsätzlich gebe ich Dir recht, aber:

Wenn sich der Staat, genauer genommen die Exekutive, an einen Bürger wendet, ist das IMHO nur solange nicht öffentlich, wie es der Empfänger will. Es schrieb ja nicht die (private) Person Herr X an Bürger M, sondern die (öffentliche) Behörde, in deren _Auftrag_ oder _Vertretung_ der Unterzeichner handelt (mal abgesehen davon, dass das BSI mit Sicherheit nie behaupten wird, dass eine email "sicher" ist).
Eine Veröffentlichung (m)eines Schriftverkehr mit einer Behörde ist IMHO deshalb grundsätzlich möglich. Mit der wichtigen Einschränkung, dass sich die Kritik _nie_ gegen den Unterzeichner richten darf, denn umgekehrt gilt natürlich auch: Nicht er, sondern die Behörde, muss Empfänger der Kritik sein