Henryk Plötz: Internet-Datenschutz in Deutschland

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Obwohl ich den nie eine Einwilligung zur Speicherung, Verarbeitung und Übermittlung meiner persönlichen Daten gegeben habe, geht die Sache munter weiter. Die Einschaltung des Hamburg Datenschutzbeauftragten, der die gesamte Datenbank als rechtswidrig einstufte brachte bei einigen Hardliner(innen) im FFL keinen Erfolg.

Ich beziehe mich auf ct 4/96 S.62f
Da steht, daß Asus seinerzeit ebenfalls eine solche Datenbank in Verbindung mit speziell Ihren Abmahnungen aufgebaut hat.
Haben Sie damals auch erwogen Rechtsschritte einzulegen oder ist die Anpragerung im Web ein besonderer Ansporn gewesen?