Günter Frhr. v. Gravenreuth: worin sehen Sie den Verstoß des Datenschutzes?

Beitrag lesen

Sehr geehrter Herr,

worin sehen Sie den Verstoß des Datenschutzes?

a) es liegt keine Einwilligung zur Speicherung, Verarbeitung und/oder Übermittlung meiner persönlich Daten durch das FFL vor.

b) Durch die Annonymisierung "Name und Anschrift bekannt" wird verhindert, daß fehlerhaften Einträge berichtigt werden. Bereits im "offenen Teil" gobt es jede Menge von fehlerhaften Eintragungen, so soll z.B. ein "Franz Beckenbauer"  aus der Marke WEBSPACE abgemahnt haben etc.

c) (kein datenschutzrechtliches Argument):
Bisher darf jeder alles in diese Datenbank eintragen, nur die Abmahnenden dürfen es nicht (IMHO Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz).

Ich hätte da noch eine zweite Frage:
Warum geht alles den Rechtsweg, und nicht den Menschlichen?

Nicht mich - das FFL fragen!
Die waren trotz vermittelnder Gespräche mit RA  Dr. Krieger nicht zu einer sinnvollen Einigung bereit.

Ich bin sicher, eine kurze freundliche E-Mail, hätte bei 90% aller Seitenbetreiber ausgereicht, um den
besagten Begriff "Ex******" von den Seiten zu nehmen.

Stefan Münz ist der lebende Gegenbeweis - oder?

Selbstverständlich müssen auch Sie leben,

aber wird hier nicht mit Kanonen auf Spatzen

Ich würde Stefan Münz nicht als "Spatz" einstufen.

geschossen?

Mit freundlichen Grüßen

Günter Frhr. v. Gravenreuth  
Dipl. Ing. (FH), Rechtsanwalt  
http://www.gravenreuth.de