Thomas Haeberli: Abmahnung wegen Link, hier Explorer oder anderer englischer Bezeichnunge

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Es hilft übrigens nix, die Seiten auf einem ausländischen Server zu laden oder seinen Wohnsitz im Ausland zu haben.
Solange die Seiten auf deutsch sind und sich somit an deutsches Publikum wenden, bist du dafür haftbar, falls ausforschbar!
Dies kann IMHO  nicht im Interesse des Gesetzgebers sein. Doch leider hinkt der, wie so oft, der Rechtspraxis hinterher.

Falsch, denn wenn das zeug auf einem CH Server liegt, gilt das DE Recht automatisch nicht sondern das CH Recht.
Auch wenn es in Deutsch gehalten ist, da CH ja ein vier Sprachen Land ist. Und auch
kann der "Haifisch"-Anwalt Gravenreut in CH keine Abmahnungen(R) machen, da er sich auf
anderem Rechtsteritorium befindet.

Da ich weiss, das der Herr Anwalt hier liest, verzichte ich auf das Posten meiner E-Mail,und meiner URL.
Denn irgendwo in der Fanfiction ist sicher der Begriff Exploerer.

Ich frage mich nur, was passiert wenn sich jemand den Namen "Explorer" in Ungarn für Software schützen läßt und die früher oder
später der EU beitreten. Vielleicht läßt sich da ja noch was machen :-)

Jetzt währe Interessant, ob der Name "Explorer" International Geschützt wurde oder nur national.
Denn das währe SEHR Interessant, wenn er nur national währe, kann sie nur in DE angewendet
werden, auf dem ganzen restlichen Planeten nicht.  Aber hat diese kleine Softwareschmiede (?)
überhaubt das Geld für ne Internationale Eintragung ?

Und es wurde ja M$-Germany abgemahnt und ned M$-USA.

laters