Thomas Häberli: Abmahnung wegen Link, hier Explorer oder anderer englischer Bezeichnunge

Beitrag lesen

Moin

Es hilft übrigens nix, die Seiten auf einem ausländischen Server zu laden oder seinen Wohnsitz im Ausland zu haben.
Solange die Seiten auf deutsch sind und sich somit an deutsches Publikum wenden, bist du dafür haftbar, falls ausforschbar!
Dies kann IMHO  nicht im Interesse des Gesetzgebers sein. Doch leider hinkt der, wie so oft, der Rechtspraxis hinterher.
Falsch, denn wenn das zeug auf einem CH Server liegt, gilt das DE Recht automatisch nicht sondern das CH Recht.
Auch wenn es in Deutsch gehalten ist, da CH ja ein vier Sprachen Land ist.
Wie das in jedem einzelnen Fall zu beurteilen ist, weiß ich auch nicht. Auf jeden Fall ist es nicht so einfach wie du es hier darstellst.
Hier findest Du einen interessanten Artikel dazu:
http://www.sakowski.de/onl-r/onl-r38.html

Oki, hier geht es um die .com Domains, welche seit der einführung der .us endgültig
international wurden, aber bei .ch gilt CH-Recht, du bewegst dich eigendlich auf
CH Boden. Hab hier mal ne ganze abhandlung darüber mitverfolgt, desshalb weiss ich es.

laters